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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes
Jahr ist das Jahressteuergesetz ein Gesamtkunstwerk,
Heiterkeit der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
das bei unserem ohnehin sehr komplexen Steuerrecht noch mal in ganz
viele Bereiche eingreift. Das ist in diesem Jahr das erste Jahressteuergesetz
der Ampelkoalition. Und siehe da: Es führt nicht zu mehr Komplexität – das
kennen wir aus der Vergangenheit –, sondern in vielen Bereichen zu deutlichen
Vereinfachungen, Entlastungen und auch Modernisierungen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei der inhaltlichen Vorstellung des Gesetzes will ich mich auf einige
wenige Punkte konzentrieren. Zunächst sei auch festgestellt, dass es Vorhaben
enthält, die nicht zu den Lieblingsprojekten der Liberalen zählen. Auf die nach
EU-Recht umzusetzende EU-Sonderabgabe auf Vorschlag von Frau von der Leyen
hätten wir ebenso gerne verzichtet wie auf die – verfassungsmäßig aber
gebotene – Neubewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaftsteuer.
Auch wir halten es für nicht fair, wenn der Staat hier von einer
höheren Bewertung der Immobilien zusätzlich profitiert. Allerdings ist die
Kritik der Union an Bundesfinanzminister Christian Lindner sehr scheinheilig.
Ihm ein Interesse zu unterstellen, eine reine Ländersteuer zu erhöhen, das ist
schon merkwürdig.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zuruf von der FDP: Billig!)
So leidensfähig ist in meinen Augen auch Christian Lindner nicht, dass
er sich freiwillig verprügeln lässt für etwas, von dem ausschließlich andere
profitieren.
Aber das ist ein Bundesgesetz! Bisschen zu
einfach!)
Die Union ist aufgefordert, hier über die Länder eine Änderung
herbeizuführen; unsere Unterstützung haben Sie dabei.
Beifall bei der FDP)
Nun aber zu den erfreulicheren Punkten dieses Gesetzes. Kernpunkt des
Jahressteuergesetzes sind die Neuregelungen zur Photovoltaik. Wenn wir die
Energiewende ernst nehmen, dann müssen wir das riesige Potenzial der dezentralen
Stromversorgung aus Photovoltaik nutzen. Das gehen wir an zwei Fronten an: Wir
machen in deutlich höheren Grenzen als bisher Erlöse und Entnahmen aus diesen
Anlagen bei der Ertragsteuer steuerfrei, und zwar rückwirkend zum 1. Januar
2022. Darüber hinaus entbürokratisieren wir diesen Prozess im Hinblick auf die
Umsatzsteuer sehr deutlich; ganz lange bestehende Hürden werden endlich
abgebaut. Zukünftig wird es bestenfalls so sein, dass der Bürger, der eine
solche Anlage installiert, mit dem Finanzamt deshalb nichts mehr zu tun haben
wird. Das ist Entbürokratisierung.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweiter Punkt. Wir hatten uns auch gemeinsam vorgenommen, die
Regelungen zum Homeoffice und zum Arbeitszimmer zu vereinfachen. Das ist uns
gelungen, indem wir die Anzahl möglicher Fallkonstellationen in diesem Bereich
signifikant auf eigentlich nur noch zwei Varianten reduziert haben. Zukünftig
werden die Jahrespauschalen dann 1 260 Euro betragen. Das entspricht einer
Tagespauschale von 6 Euro; das ist also auch noch mal erhöht und zusätzlich
entfristet worden. Durch die Neuregelung erhoffen wir uns auch sehr viel mehr
Rechtssicherheit und weniger Streit zwischen Steuerbürgerinnen und ‑bürgern und
der Verwaltung.
Dritter Punkt, auf den ich zu sprechen kommen möchte. Der
Koalitionsvertrag sieht vor, die Klimawende voranzutreiben und neuen Wohnraum zu
schaffen, und in beiden Bereichen werden wir aktiv. Wir erhöhen die lineare
Abschreibung für Investitionen in Mietgebäude auf 3 Prozent – eine Forderung,
die wir Liberalen schon lange erheben.
Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Darüber hinaus nehmen wir die Sonder-AfA für Investitionen in
Mietwohnungsneubau neu in den Blick, die Ende 2021 eigentlich ausgelaufen ist.
Wir bieten Bauherren ab 2023 eine neue Sonder-AfA an, die aber als zusätzliches
Kriterium auch an die Einhaltung des Klimaschutzstandards EH 40 geknüpft ist. So
verbinden wir beides miteinander: Klimaschutz und Bauen.
Außerdem entlasten wir weiter. Endlich wird der Sparerfreibetrag auf
1 000 Euro erhöht – eine längst überfällige Maßnahme. Und wir gehen einen ersten
Schritt im Hinblick auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Rentnern, indem
die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung vorgezogen
wird. Weitere Schritte werden diesbezüglich folgen. Außerdem erhöhen wir
nochmals den Werbungskostenpauschbetrag sowie den Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende um 252 Euro auf jetzt 4 260 Euro.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Alle vier Vorhaben stellen weitere Entlastungen dar. Modernisieren,
vereinfachen, entlasten: Diesen Dreiklang der Koalition führen wir auch mit
diesem Gesetz fort.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Antje Tillmann hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)