Vielen Dank, Herr Ahmetovic, für Ihren Redebeitrag. Sie sind ein gutes Beispiel dafür, dass es auch in den 16 Jahren funktioniert hat, dass Menschen, die qualifiziert sind, ohne Chancen-Aufenthaltsrecht hier Möglichkeiten erhalten. Vielen Dank für Ihren Beitrag. Jetzt kommen wir zu einem Punkt, über den wir noch gar nicht gesprochen haben, jedenfalls nicht vertieft. Sie öffnen die Integrationskurse und auch die Sprachkurse für alle, die zu uns kommen. Alle wissen, die Kapazitäten dieser Kurse sind begrenzt. Wir haben zu wenig Lehrer. Das heißt, die, die wir integrieren wollen, haben jetzt schon Schwierigkeiten, Kurse zu erhalten. Sie setzen sie jetzt mit den Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, die demnächst vollziehbar ausreisepflichtig sind, in direkte Konkurrenz, und das ist nicht verantwortungsvoll, meine Damen und Herren. Das vorgesehene Chancen-Aufenthaltsrecht – Kollegin Launert, Kollege Throm haben es schon gesagt, aber ich vertiefe das noch einmal – ist ein Sonderrecht für die Menschen, die nicht mitgewirkt haben, die getäuscht haben. Warum ist das klar? Sie geben anderthalb Jahre die Gelegenheit, die Voraussetzungen nachzubessern. Eine Voraussetzung ist nach § 5 Aufenthaltsgesetz, dass die Identität geklärt ist. Meine Damen und Herren, warum soll es denn bei jemandem, der mitgewirkt hat, der alles offengelegt hat, nun plötzlich in anderthalb Jahren möglich sein, dass seine Identität geklärt wird? Das ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen. Das heißt, das trifft im Ergebnis nur die, die getäuscht haben, die nicht mitgewirkt haben. Da machen wir nicht mit. Ja. Frau Bünger, Sie gehen auch hier der Argumentation der Ampel auf den Leim. Den Personenkreis, von dem Sie gesprochen haben, gibt es. Dessen Problem wird durch das Gesetz aber nicht gelöst werden. Denn wenn diese Personen, die ja vorher die Dokumente nicht liefern konnten, diese auch in den anderthalb Jahren nicht liefern können, kommen sie trotzdem nicht über den § 5 Aufenthaltsgesetz hinaus. Das heißt, darüber werden wir in der Zukunft nachdenken müssen. Die CDU/CSU-Fraktion wird demnächst intern Asylkonferenzen machen. Das Thema ist nicht gelöst. Danke, dass Sie das in Ihrer Frage noch mal gesagt haben. Es gibt das Problem; aber dieses Chancen-Aufenthaltsrecht begünstigt nur die Täuscher und diejenigen, die nicht mitgewirkt haben. Meine Damen und Herren, man sollte auch immer gucken: Wie sind Behörden belastet? Was bringt ein Gesetz denn überhaupt? Sie reden hier von 136 000 Personen, die betroffen sind. Die Bundesregierung selbst sagt in ihrem Entwurf: 96 000 werden voraussichtlich einen Antrag stellen. Und sie schätzt dann großzügig, dass 33 000 Menschen letztlich die Voraussetzungen erfüllen werden. Die Behörden müssen rund 100 000 Anträge prüfen. Wir haben einen Rechtskreiswechsel von Asylbewerberleistungen ins SGB II. Das heißt, es sind zwei Behörden beteiligt. Demnächst werden 65 000 Menschen wieder zurück in die Duldung kommen. Behörden werden hier doppelt belastet, und das ist auch in der Anhörung deutlich gesagt worden. Deshalb – ich kann es nur noch mal sagen –: Das Gesetz ist nicht durchdacht, ist Murks, hält nicht das, was Sie versprechen. Das ist kein Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete, die nicht getäuscht, sondern mitgewirkt haben. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig: Das ist abzulehnen. Vielen Dank.