Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter „Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ steckt mehr, als der Name vielleicht vermuten lässt. Die Kurzfassung lautet: Die Ampel bringt die Digitalisierung voran. Konkret: Wir machen den Staat einfacher. Wir machen den Staat digitaler. Wir machen Verwaltung und Sozialversicherungen einfacher und digitaler und für die Menschen einfach freundlicher. Warum ist das wichtig? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Digitalisierung ist kein Selbstzweck; sie ist kein Wert an sich. Aber: Digitalisierung bringt Vorteile. Digitalisierung spart Zeit. 30 Prozent der Arbeitszeit wird laut einer McKinsey-Studie nicht produktiv genutzt, weil Beschäftigte umständlich Informationen suchen müssen. Die Digitalisierung ermöglicht es, schneller an Informationen zu kommen und Daten auszutauschen. Digitalisierung spart auch Geld. Beispielsweise durch den Umstieg auf Cloud-Lösungen bei digitalisierten Prozessen lassen sich Betriebskosten um bis zu 90 Prozent senken. Und vor allen Dingen: Digitalisierung kann Menschen entlasten, kann ihnen Freiräume geben. Und: Digitalisierung hilft auch, die Folgen des Fehlens von Arbeitskräften in Zukunft zu mildern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir jetzt einen ganz konkreten Beitrag zu mehr Digitalisierung. Was wird also zukünftig möglich sein? Es wird beispielsweise nicht mehr nötig sein, seinen Sozialversicherungsausweis vorzulegen, wenn man einen neuen Job antritt. Damit machen wir es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfacher. Künftig kann der Arbeitgeber die Nummer des Sozialversicherungsausweises einfach direkt elektronisch bei der Rentenversicherung abrufen. Krankenkassen müssen den Arbeitgeber nicht mehr mit einem Brief, der erst mal ausgedruckt wird, Porto kostet und zur Post gebracht werden muss, bitten, den Beginn und das Ende der Elternzeit der Versicherten mitzuteilen. Diese Information kann der Arbeitgeber der Krankenkasse zukünftig elektronisch mitteilen – ohne großen Zeitaufwand, ohne Zeitverzögerung. Das ist ein Fortschritt. Wir machen die Welt digitaler und einfacher. Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein wichtiges Dokument, mit dem Krankenkassen Arbeitgebern nachweisen, dass sie ihrer Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen sind. Dieses Dokument ist für Unternehmen Voraussetzung etwa für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Auch hier erfolgt die Beantragung und Übermittlung meist noch in Papierform. Zukünftig wird sie elektronisch möglich sein. Und jetzt stelle man sich das mal vor – das ist ganz spannend –: Bei einer Entlastung von 15 Minuten pro Fall und 10 Millionen Fällen im Jahr erreichen wir – das ist errechnet worden – eine erhebliche Arbeitsentlastung für die Krankenkassen. Sie sehen also: Es sind vermeintlich kleine Schritte, aber mit großer Wirkung – für alle Seiten, aber auch im Hinblick auf unser großes Ziel, das große Ziel der Ampel, diesen Staat schlanker, einfacher, transparenter und menschenfreundlicher zu machen. Vielen Dank.