Zwischenrufe:
0
Beifall:
4
Herr Präsident! Werte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf mit dem komplizierten Titel hat auch einen sehr komplizierten Inhalt. Unter anderem
sollen damit Melde- und Abfragevorgänge digitalisiert und vereinfacht werden. – Das ist toll, hätte aber schon vor 20 Jahren erfolgen können. Etwa so lange
schon erfreuen sich Esten und Litauer einer Vereinfachung der öffentlichen Verwaltungsvorgänge. Ein Onlineunternehmen in Litauen gründet sich in drei Tagen. Die
Abgabe einer Steuererklärung in Estland dauert ganze drei Minuten. Und jetzt glänzen wir damit, dass wir unsere Sozialversicherungsnummer über das Internet
abfragen können. Aber, ehrlich gesagt, wir freuen uns ja, wenn die Ampel mal echte Fortschritte macht.
Ein wenig befremdlich finden wir allerdings, dass in so einen technischen Gesetzentwurf auch eine Regelung hineingemogelt wurde, die Menschen viel
existenzieller betrifft, nämlich der Entfall der Zuverdienstgrenzen bei einem vorzeitigen Renteneintritt und die Heraufsetzung der Zuverdienstgrenzen für
Erwerbsminderungsrentner. Beides sind grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen aus Sicht der Arbeitnehmer. Aus Sicht der Beitragszahler sind sie nicht ganz so
sinnvoll, weil Zusatzkosten für die Rentenversicherung entstehen, und diese Mehrkosten sollten nicht den Rentnern aufgebürdet werden, sondern sie sollten vom
Verursacher, nämlich dem Staat, aus seinem Haushalt finanziert werden.
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Genau das tut er natürlich nicht, und wir halten das für Unrecht.
Zudem müssen wir feststellen, dass die Regierung dem Wirrwarr bisheriger Einzelregelungen noch einmal eine hinzugefügt hat: Altersrentner können jetzt
beliebig hinzuverdienen, egal ob sie mit 63 oder mit 65 Jahren in Rente gehen, egal ob sie dies abschlagsfrei oder mit Rentenminderung realisieren können.
Erwerbsminderungsrentner können prinzipiell ebenfalls mehr hinzuverdienen, laufen aber Gefahr, ihre Rente zu verlieren, wenn sie durch den Hinzuverdienst ihre
Arbeitsfähigkeit über die zulässigen Arbeitsstunden hinaus ausdehnen. Wir raten deshalb Erwerbsminderungsrentnern, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei
der Rentenversicherungsanstalt ganz ausführlich beraten zu lassen.
Weniger sinnvoll ist die Regelung bei Witwen- und Witwerrenten. Hier wird man bei Zuverdiensten ab 950 Euro bestraft. Wer noch mehr arbeiten will,
muss 40 Prozent seines Zuverdienstes an die Rentenkasse abgeben. Aber warum? Eine Witwe, die anfängt, zu arbeiten, kostet den Staat doch nicht auf einmal mehr.
Im Gegenteil: Sie zahlt zumeist sogar Steuern. Weswegen wollen Sie sie dann vom Arbeitsmarkt vertreiben? Wir fordern die Regierung deshalb auf, arbeitenden
Witwern und Witwen das Leben endlich leichter zu machen, und werden demnächst dazu auch einen Antrag stellen.
Beifall bei der AfD)
Gänzlich unverständlich finden wir allerdings, dass ausgerechnet Rentner in der Grundsicherung nicht sinnvoll dazuverdienen dürfen. Vom ersten Euro an
werden ihnen 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens weggenommen. Warum es bei ihnen keinen Freibetrag gibt, erschließt sich uns nicht.
Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Und erst recht verstehen wir nicht, warum sie deutlich schlechtergestellt werden als Arbeitsuchende in der Grundsicherung.
Beifall bei der AfD)
Anders als unsere Rentner haben diese häufig noch nie in die Sozialkassen eingezahlt.
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ja. – Gerade in Zeiten extremer Fachkräfteknappheit macht es doch überhaupt keinen Sinn, arbeitswillige Rentner in der Grundsicherung, –
Frau Kollegin, Sie haben jetzt noch einen Satz.
– die nach allen Regeln der Betrachtung arm sind, vom Arbeitsmarkt zu entfernen. Wir fordern Sie auf: Unterlassen Sie – –
Beifall bei der AfD)
Frau Kollegin, ich habe Ihnen das Wort entzogen. Sie sind bereits 30 Sekunden über die Zeit.
Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Pascal Kober, FDP-Fraktion.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)