Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die um diese Uhrzeit noch gut gelaunt sind! Das ist schön. Es geht hauptsächlich um die Rentenversicherung, und da ist gute Laune natürlich angesagt. Nichtsdestotrotz müssen wir auch in den nächsten Jahren immer wieder das Thema Rentenversicherung anpacken. Wir werden, um die Rentenversicherung zukunftsfest zu machen, immer wieder an Stellschrauben drehen müssen. Eine Stellschraube ist der flexible Übergang in die Rentenzeit. Am Ende von vielen Reformen hoffe ich, dass wir immer näher an das Ziel kommen, dass die Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen, wann es an der Zeit ist, in Rente zu gehen, und dass nicht mehr nur sozusagen Bismarck darüber entscheidet, wann man in die Rente gehen soll. Der Weg zu dem flexiblen Übergang in die Rente hat die unionsgeführte Bundesregierung in Deutschland eingeschlagen. Wir haben die Flexirente beschlossen. Wir haben in Coronazeiten die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht: von 6 300 Euro auf 46 060 Euro. Auch deswegen begrüßen wir es, dass die neue Regierung, die Ampelregierung, diesen Weg jetzt konsequent weitergehen möchte. Wir begrüßen es, dass sie einen weiteren Schritt geht, indem sie Hinzuverdienstgrenzen für Rentner komplett abschafft. Aufgrund des Fachkräftemangels ist das in der aktuellen wirtschaftlichen Lage auch angezeigt. Wir haben die Signale aus der Wirtschaft bekommen: Die Leute müssen länger arbeiten, die Leute sollen länger arbeiten. – Ich glaube, dass wir das richtige Signal an die Leute senden, wenn wir ihnen diesen Hinzuverdienst ermöglichen, wenn wir ihnen ermöglichen, länger zu arbeiten, mehr zu arbeiten. Deswegen ist diese Entscheidung richtig. Liebe Ampelregierung, Sie sollten sich nicht zu früh freuen: Auch mit einem 4 : 2 muss man in der Gruppenphase nicht weiterkommen. Zur Wahrheit gehört nämlich auch, dass dieses Gesetz über 1 Milliarde Euro an Kosten auslösen kann. Wir hätten uns erhofft, dass man sich, wenn man mit einem Gesetz so hohe Kosten verursacht, doch noch ein bisschen genauer damit beschäftigt. Das heißt, dass wir uns an dieser Stelle schon noch ein bisschen mehr Umfragen, ein bisschen mehr Datenlage und vor allem kein „Huckepackgesetz“ gewünscht hätten. Wir hätten gerne die Zeit gehabt, mit Ihnen ausführlich über dieses Thema zu diskutieren und über ein weiteres Thema, über ein Gesetz, das wir heute eigentlich beschließen wollen, nämlich das 8. SGB IV-Änderungsgesetz. Wir wollten über Bürokratieabbau reden, über Digitalisierung. An der Stelle sind wir voll bei Ihnen mit dem, was Sie tun. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass noch viel Nachholbedarf besteht, dass wir noch einiges tun könnten und dass in diesem Gesetz eben noch nicht alles enthalten ist. Studenten müssen in Deutschland weiterhin ihre Studienbescheinigung zum Arbeitgeber tragen. Bei den Krankenkassen könnte der Beitragseinzug zentralisiert werden; das Geld landet sowieso in ein und demselben Topf. Auch die Schriftformerfordernisse – damit haben wir uns ja schon einige Male in dieser Wahlperiode beschäftigt – könnten abgebaut werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich spoilere es: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen – mit einigen Bauchschmerzen. Aber wir hoffen auch, dass wir die vielen offenen Fragen, all die Baustellen, angehen. Wir sind da an Ihrer Seite, arbeiten gerne mit Ihnen zusammen. Vielen Dank. Machen Sie es gut!