- Bundestagsanalysen
Meine Damen und Herren! Ein kommunales Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung darf von einer Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft Nutzungsabsichten verfolgen werde, die der Erhaltungsverordnung widersprechen. Entscheidend für das Vorkaufsrecht darf dabei eben keine Prognose für die zukünftige Nutzungsabsicht des Käufers sein, sondern nur die tatsächliche Nutzung zum Zeitpunkt des Kaufs. Genau das wollen die Linken mit ihrem Antrag ändern.
Das hört sich ziemlich verschwurbelt an. Ich glaube, die meisten werden auch nicht ganz haben folgen können. Mir ginge es, ehrlich gesagt, so ähnlich, wenn ich es nicht vorher mehrmals durchgelesen hätte. Jedenfalls klingt es für Otto Normalverbraucher nicht so, als ob es ihn in seinem täglichen Leben beträfe, und so ist es auch. Hier wird viel Lärm um, ich will nicht sagen: nichts, aber um nicht besonders viel gemacht. Die wirklichen Sorgen der Menschen in unserem Land, ob mit Wohnung oder ohne, auf der Suche oder in der Wohnung selber, liegen ganz woanders.
Aber zuerst noch einmal kurz zur Sache selbst. Zunächst muss es um ein Grundstück im Geltungsbereich einer Verordnung gehen, die dem Schutz – jetzt wird es interessant – der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in dem Fall aus besonderen städtebaulichen Gründen, dient. So was nennt man Erhaltungssatzung oder umgangssprachlich Milieuschutzsatzung. Bisher haben Gemeinden in so einem Fall immer wieder ein Vorkaufsrecht ausgeübt, um zumindest aus ihrer Sicht der Gefahr zu begegnen, dass ein Teil der Wohnbevölkerung aus dem Gebiet verdrängt wird, beispielsweise wenn im Anschluss an die Veräußerung die Wohnungen aufgewertet und die Mieten erhöht oder in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Aber was bei dem Antrag der Linken übersehen wird und wohl auch bei den meisten anderen linken Parteien hier, deren Augen immer glänzen, wenn es um staatliche Eingriffe geht, ist, dass ein solches Vorkaufsrecht gar nicht notwendig ist. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen kann in angespannten Wohnungsmärkten bereits jetzt unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Ebenso haben Kommunen schon jetzt die Möglichkeit, Genehmigungen für Vorhaben zu versagen, wenn sie eine nachteilige Veränderung bei der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung befürchten. Das meinte ich, wenn ich sagte: Es geht hier um fast nichts.
Was aber interessant ist: dass sich hier fast alle Sorgen um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung machen. Es ist erst mal eine schöne Nachricht, dass Sie auch über so was nachdenken, wie wir das die ganze Zeit tun. Denn genau das ist der Ausgangspunkt der ganzen Sache, die in § 172 Baugesetzbuch geregelt ist. Darum geht es bei so einem Milieuschutzgebiet.
Tatsächlich geht es Ihnen hier aber in keiner Weise darum, Milieuschutz zu betreiben, also die angestammte Bevölkerung wirklich davor zu schützen, verdrängt zu werden. Ihnen geht es um Modernisierung und Umwandlung. Aber wer von Ihnen macht sich denn wirklich Sorgen um Verdrängung, wenn es etwa in Bernkastel-Kues mit 500 Einwohnern in letzter Zeit darum geht, dass über 1 000 Migranten den ganzen Ort beglücken sollen? Was ist dann mit der angestammten Wohnbevölkerung? Interessiert das jemanden?
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Oder ist das wieder nur Ihre Spekulation mit der Heimat und dem Lebensglück der Menschen?
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss.
Ein Beispiel von Tausenden. Das Vorkaufsrecht ist dabei nur eine Fußnote.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD
Sie haben das Baugesetzbuch nicht verstanden!)