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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Grundgesetzes ist keine alltägliche gesetzgeberische Arbeit. In einer
laufenden Legislaturperiode werden allenfalls eine Handvoll Grundgesetzänderungen vorgenommen. Deswegen haben wir jede Änderung mit Sorgfalt abzuwägen und
intensiv zu diskutieren.
Diese Änderung des Grundgesetzes steht im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetzgebungsverfahren im Rechtsstaat muss materiell über
jeden Zweifel erhaben sein, aber auch die Form muss gewahrt werden. Artikel 82 des Grundgesetzes sagt, dass der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt, indem er
es unterzeichnet, und der zuständige Fachminister zeichnet es gegen. Dann wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, und erst dann kann es in Kraft
treten.
Mit der heutigen Änderung des Grundgesetzes geben wir der Digitalisierung eine Chance bei allen drei Schritten. Ich will das noch mal betonen: Auch
die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Gegenzeichnung können zukünftig elektronisch erfolgen. Ich finde, das ist ein guter Schritt hin zu mehr
Digitalisierung, auch bei der Gesetzgebung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn wir uns ansehen, wie in den letzten Jahren Grundgesetzänderungen vonstattengegangen sind, dann geht auch ein Stück weit Selbstkritik an uns. Der
jetzige Verfassungsrichter Heinrich Wolff hat es mal so formuliert: Er erwarte von Grundgesetzänderungen „Schlichtheit im Ausdruck, Ästhetik, Lesbarkeit und die
Offenheit seiner Rahmen setzenden Ordnung“. Wir haben aber in vielen Bereichen gerade zum Bund-Länder-Verhältnis in den letzten Jahren eher Verwaltungsrecht ins
Grundgesetz geschrieben, mit ellenlangen Absätzen. Umso erfrischender ist, dass heute die Grundgesetzänderung klein, aber dennoch wirksam ausfällt.
An dieser Stelle möchte ich Dieter Grimm zitieren, der gesagt hat: „Je detaillierter die Verfassung, desto höher die Änderungsanfälligkeit“. Oder
anders ausgedrückt: „Wir haben das Recht auf Leben mit einem einfachen Gesetzesvorbehalt“. Das macht der Gesetzentwurf, indem er nämlich die Fragen der
Ausfertigung und der Gegenzeichnung in ein Gesetz delegiert und gleichzeitig feststellt, dass die Verkündung auf elektronischem Weg erfolgen kann. Ich glaube,
das ist ein gutes Signal, um uns gemeinsam auf den Weg zu machen, die Digitalisierung im Recht stärker voranzubringen.
Herr Kollege, ganz kurz nur. – Es ist wirklich eine Fraktion, die hier ganz besonders laut ist, und das ist auf der rechten Seite dieses Hauses. Es
ist wirklich auffällig, ich muss es sagen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es sind nur noch zwei Minuten; das schaffen wir noch. Einmal zuhören, bitte. – Danke.
Ich habe ohnehin nur noch zwei Bemerkungen. Zum einen: Dass die Fraktion, die gerade besonders laut ist, sich nicht immer mit besonderer
Grundgesetztreue hier hervorgetan hat, ist ohnehin offenkundig.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Zum Zweiten: Wenn wir diese Grundgesetzänderung heute beschließen, dann müssen wir trotzdem dafür Sorge tragen, dass jenseits der Verkündung von
Gesetzen die Digitalisierung im Recht vorankommt. Es geht auch um die Bauakten im Bauamt. Es geht um die Frage der Akten bei Gericht. Es geht um die Frage der
ordnungsgemäßen Personalausstattung. Deswegen auch mein Appell noch mal: Bringen Sie den Digitalpakt auch für den Rechtsstaat auf die Reihe, damit Bund und
Länder gemeinsam genügend Geld haben, um dieser Aufgabe Herr zu werden! Für heute empfehle ich die Änderung des Grundgesetzes.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)