Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Dem Anliegen, Bundesgesetze künftig elektronisch zu verkünden, verschließen wir uns grundsätzlich nicht. Eine elektronische Verkündung hat viele Vorteile – wir haben es gehört –: Sie geht schneller vonstatten, sie ist ressourcenschonender und verbessert den Zugang für die Bürger. Dennoch sind wir der Ansicht, dass eine schriftliche Verkündung parallel in Papierform erfolgen sollte; denn die Ausfertigung von Gesetzen ist ein Akt der Verfassung – und wir ändern heute die Verfassung –, und die Verkündung in Papierform bietet ein höheres Maß an Fälschungssicherheit und stellt gerade in Zeiten drohender Blackouts die Verkündung dauerhaft sicher. Zwar sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung zur Verkündung in Papierform vor. Aus unserer Sicht soll sie aber grundsätzlich parallel erfolgen. Insbesondere zur Archivierung wäre dies geboten. Eine rein digitale Archivierung, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, birgt die Gefahr eines Datenverlustes, etwa durch physische Angriffe auf die digitale Infrastruktur, beispielsweise durch Sabotage. Wir alle haben erst kürzlich bei den Sprengungen der Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 oder den Anschlägen auf den Betriebsfunk der Deutschen Bahn schmerzlich erfahren müssen, wie fragil unsere Infrastruktur bei solchen Anschlägen ist. Neben physischen Angriffen sind selbstverständlich auch Cyberangriffe denkbar. Es ist zwar zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf eine Aktualisierung der kryptografischen Standards der elektronischen Signatur vorsieht. Aber wir wissen nicht sicher, ob diese der künftigen technologischen Entwicklung standhalten. Gerade die Möglichkeiten im Bereich des Quantencomputing könnten Gefahren für die Datensicherheit mit sich bringen. Man stelle sich das Ausmaß des Schadens vor, sollten wirklich größere Datenmengen verloren gehen. Allein die Rekonstruktion der Arbeit einer Legislative wäre bereits eine Mammutaufgabe. Die Archivierung sollte deswegen unbedingt sowohl digital als auch in Papierform erfolgen. Dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens können wir aus den genannten Gründen in vorliegender Form nicht zustimmen. Bezüglich der Grundgesetzänderung, die eine Führung des Bundesgesetzblattes in elektronischer Form ermöglicht, enthalten wir uns. Trotzdem mahnen wir an, dass der Pakt für den digitalen Rechtsstaat zusammen mit den Ländern vorangebracht werden muss. So oft, wie in der letzten Legislatur das Wort „Digitalisierung“ durch die Koalitionäre im Mund geführt wurde, so bescheiden ist das Ergebnis der Ampelkoalition bis heute. Meine restliche Redezeit schenke ich und wünsche uns und der deutschen Nationalmannschaft weiterhin einen erfolgreichen Abend. Glück auf!