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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mitbestimmung ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland drastisch zurückgegangen.
Dem muss entgegengewirkt werden. Wir als Gesetzgeber können dem nicht weiter zuschauen, wie hier Mitbestimmung umgangen und am Ende sogar ignoriert wird.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])
Mitbestimmung ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie, einer sozialen Demokratie, einer solidarischen Gesellschaft. Je stärker Mitbestimmung ist,
umso besser kann man durch Krisen kommen. Das sehen wir an der aktuellen Krise, und das ist genauso wichtig in zukünftigen Krisen. Kolleginnen und Kollegen, die
in mitbestimmten Unternehmen im Aufsichtsrat vertreten sind, können mit ihren Eigentümern auf Augenhöhe die Probleme besprechen und lösen. Das ist effizient für
die Wirtschaft und genauso für ein solidarisches Zusammenleben.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Julius Cronenberg [FDP])
Umso mehr freue ich mich, dass wir heute hier im Bundestag in der 20. Legislatur das erste Mal ein Mitbestimmungsgesetz beraten und beschließen.
Die europäische Umwandlungsrichtlinie soll Regelungen für Unternehmen treffen, die sich nach Deutschland hinein umwandeln. Dazu muss man sagen, dass
das Gesetz kompliziert ist, sehr wohl. Aber das Gesetz ist gut gelungen im Bereich der Mitbestimmung. Denn es hilft den Unternehmen genauso wie den
Gewerkschaften. Die unternehmerische Freiheit im Hinblick auf einen Umzug nach Deutschland wird gewahrt ohne die Aushöhlung der Arbeitnehmerschutzrechte.
Besonders gut ist, dass zum ersten Mal eine dynamische Regelung hineinkommt, und zwar die Vier-Fünftel-Regelung. Damit zeigen wir, dass wir aus den
Fehlern beim SE-Beteiligungsgesetz gelernt haben; denn gerade in Unternehmen der SE-Form sind Unternehmensgremien nicht paritätisch besetzt, obwohl die Zahl der
Arbeitnehmer vier Fünfteln des Schwellenwertes von 2 000 Kolleginnen und Kollegen entspricht. Davon sind 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
So ein Einfrieren, wie es bei der SE möglich ist, ist in diesem Gesetz von uns unterbunden worden.
Den Umsetzungsspielraum, der uns gesetzlich gegeben ist, haben wir in der Tat genutzt; denn wir möchten, dass Gewerkschaften stärker und vor allem
frühzeitiger in Verhandlungen eingebunden werden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In diesem Zusammenhang müssen wir natürlich auch die Regelungen sehen, in denen es um Unternehmen geht, die sich aus Deutschland hinaus wandeln. Auch
da müssen wir darauf achten, dass die Mitbestimmungspflicht nicht umgangen wird, und das stellen wir auch sicher. Die unternehmerische Freiheit und der faire
Wettbewerb der EU müssen immer mit hohen sozialen Standards verbunden sein.
Jede Option zur grenzüberschreitenden Mobilität birgt auch die Gefahr der Vermeidungsmodelle. Diese Vermeidungsmodelle bezüglich der Mitbestimmung
müssen verhindert werden. Es darf keine Gefährdung der Arbeitnehmerrechte durch die europäische Niederlassungsfreiheit geben; denn wenn wir das zulassen, gibt
dies den Menschen das Momentum, den Glauben an die EU zu verlieren. Das dürfen wir nicht zulassen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mehr Mitbestimmung wagen. Wir wollen gemeinsam zukünftig die Lücken schließen, damit wir die
Mitbestimmung stärken. Mit diesem Gesetz machen wir den ersten Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, Sie können diesem Gesetz so zustimmen und geben uns
die Zustimmung.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Axel Knoerig.
Beifall bei der CDU/CSU)