Mein Fazit zum vorliegenden Gesetzentwurf: zu umständlich, zu zaghaft und nicht zu Ende gedacht. Daher bleibt uns trotz einiger guter Ansätze nur die Ablehnung. Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Willen der Ampel soll das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und der Bekämpfung der Geldwäsche bringen. Es ist vorgesehen, eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums einzurichten. So sollen Synergieeffekte bei der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäsche erreicht werden. Bei der Zentralstelle geht es – wohlgemerkt; das haben wir heute schon öfter gehört – um eine neue Behörde, die noch einzurichten wäre. Damit ignoriert die Ampel die Ausführungen der Experten. Mehrere Sachverständige, darunter der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder die Gewerkschaft der Polizei, haben aufgezeigt, dass die Schaffung einer völlig neuen Behörde weder notwendig noch praktikabel oder zielführend sei. Sie empfehlen vielmehr, auf die bestehenden Strukturen und die Erfahrung des Zolls zurückzugreifen und diese Strukturen zu verbessern. Unserer Ansicht nach sollte das schlussendlich in einer Bundeszollpolizei münden. Der Zoll könnte im Gegensatz zu einer völlig neuen Behörde außerdem sofort mit der Suche nach sanktioniertem Vermögen beginnen; es würde keine weitere wertvolle Zeit vergeudet. So könnten Sie die Synergien erreichen, von welchen Sie in Ihrer Gesetzesbegründung sprechen. In Ihrem Koalitionsvertrag formulieren Sie das hehre Ziel, die Praxis und die betroffenen Kreise der Gesellschaft in die Gesetzgebung mit einzubeziehen, und dabei nehmen Sie in diesem Fall nicht einmal die Anregungen der Sachverständigen auf. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich eigentlich auch vorgenommen, den Zoll moderner aufzustellen, damit er die Finanzkriminalität besser verfolgen kann. Weiter wollen Sie den Zoll im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche stärken. Mit diesem Gesetz hätte es die Möglichkeit dazu gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, der Aufbau einer neuen Behörde, die noch dazu auf die Verfolgung von sanktioniertem Vermögen beschränkt bleibt, spricht da eine andere Sprache. Halten wir also fest: Sie halten sich nicht an Ihre Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und vergeuden dazu noch wertvolle Zeit und Steuergelder. Im Übrigen wäre es sinnvoll gewesen, alle Regelungen, die sich auf die Sanktionen und Geldwäsche beziehen, in einem Gesetz kompakt und übersichtlich mit gleicher Terminologie zusammenzufassen, statt Änderungen in 20 Gesetzen vorzunehmen. Das bringt mich zu einem weiteren Thema. Wenn Sie schon die Regelungen nicht vereinheitlichen und Sie daher 20 Gesetze ändern müssen, dann sollten Sie wenigstens Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und Ihren Gesetzentwürfen Synopsen beilegen. Das würde uns allen das Arbeiten sehr erleichtern. Sinnvoll wäre es auch gewesen, eine Beweislastumkehr bei Vermögen mit ungeklärter Herkunft einzuführen. Damit müsste der Eigentümer eines solchen Vermögens dessen Herkunft nachweisen. Kann er das nicht, wird das Vermögen eingefroren. Auch ist nicht nachvollziehbar, wieso Sie kein Nutzungsverbot für eingefrorene Vermögensgegenstände aussprechen. Über eingefrorenes Geld auf dem Konto kann der Sanktionierte nicht mehr verfügen; seine Villa am Starnberger See oder die Jacht kann er demgegenüber weiterhin benutzen. Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt und auch nicht verständlich. Auch auf die Frage, was eigentlich mit den eingefrorenen Vermögensgegenständen geschieht, geben Sie keine Antwort in Ihrem Gesetzentwurf. Wir sind der Meinung, dass es verfassungskonformer Regelungen bedarf, die die Einziehung und Verwertung des sanktionierten Vermögens möglich machen können. Im besten Fall kann dieses Vermögen zum Wiederaufbau in der Ukraine verwendet werden. Dazu bedarf es aber gesonderter Regelungen.