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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2022 hat uns Deutschen schmerzhaft die Gefahr durch Waldbrände vor Augen
geführt. Im Harz, in Brandenburg sowie in meiner Heimat, der Sächsischen Schweiz, kam es zu wochenlangen Bränden, welche riesige Waldflächen buchstäblich in
Asche legten. Wir – und ich hoffe, ich kann da im Namen aller Abgeordneten in diesem Hause sprechen – danken allen Helfern für den Fleiß, ihren Mut und ihre
unerschütterliche Opferbereitschaft im Kampf gegen die Flammen.
Beifall bei der AfD)
Es ist deswegen erforderlich, dass wir die Themen „Brandbekämpfung“ und „präventiver Waldbrandschutz“ in den Mittelpunkt rücken. Die
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sieht jedoch für die allgemeine Gefahrenabwehr grundsätzlich eine Zuständigkeit der Länder vor. Hierzu zählt auch der
Brandschutz. Eine Ausstattung des Bundes im Bereich des Brandschutzes kann den Katastrophenschutz der Länder nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine Nutzung der
bundeseigenen Fahrzeuge und Geräte im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr, also unterhalb der Schwelle zur Katastrophe, sieht das Gesetz bisher nicht vor,
sondern wird vom Bund lediglich geduldet.
Solange sich an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz im Zusammenspiel mit den Ländern nichts ändert, ist es völlig
unzweckmäßig, den Bund zum Hauptprotagonisten der Waldbrandbekämpfung zu küren. Der Antrag der CDU/CSU tut aber genau das.
Ein moderner Bevölkerungsschutz darf den Katastrophenschutz und den Zivilschutz nicht länger trennen. Beide sind eine Einheit, und die Parlamente
müssen hierfür die Grundlage schaffen.
Beifall bei der AfD)
Im Wortlaut Ihres Antrags fordern Sie von der CDU/CSU die Bundesregierung auf, „das Mindeststrafmaß für vorsätzliche Brandstiftung auf zwei Jahre zu
erhöhen“. Die Strafbarkeit der Brandstiftung ergibt sich jedoch aus dem Strafgesetzbuch, also einem Parlamentsgesetz.
Die CDU ist seit nunmehr 70 Jahren hier im Bundestag vertreten. Offenbar müssen wir von der AfD Ihnen noch erklären, dass formelle Gesetze
grundgesetzkonform nur vom Bundestag selbst und nicht von der Regierung geändert werden können. Wenn es Ihnen mit der Forderung ernst ist, legen Sie doch bitte
einen Gesetzentwurf vor.
Beifall bei der AfD)
Zu dem Antrag der Linken bleibt festzustellen, dass er ähnlich dem Antrag von der CDU/CSU-Fraktion völlig außer Acht lässt, dass die länderoffene
Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz bereits verschiedene Konzepte zur Brandbekämpfung erörtert hat. Die fachlich zuständigen Experten haben sich entgegen
Ihrer Antragsforderung einhellig gegen den Einsatz von Löschflugzeugen ausgesprochen.
Diese Erkenntnis finden Sie nunmehr auch im parlamentarischen „Dokumentations- und Informationssystem“, wenn Sie mit der gebotenen Sorgfalt zu diesem
Thema recherchieren. Diesen Umstand können auch Sie nicht einfach ignorieren. Im Innenausschuss haben Sie aber die Möglichkeit, Ihre Fehler im Änderungsantrag
auszubessern.
In dieser Form sind beide Anträge leider nicht zustimmungsfähig.
Beifall bei der AfD)
Eine Sache kann der Bund aber heute schon tun. Meine Anfrage zu dieser Thematik hat ergeben, dass der Bund den Ländern im Rahmen der ergänzenden
Ausstattung für den Katastrophenschutz in den letzten 15 Jahren 592 Löschgruppenfahrzeuge und 135 Schlauchwagen bereitgestellt hat. Der Stadtstaat Hamburg hat
vom Bund mehr Katastrophenschutzfahrzeuge erhalten als die waldreichen Flächenländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zusammen. Ich werbe
dafür, dass bei der ergänzenden Ausstattung des Bundes künftig die vorhandene Waldfläche der Empfängerländer stärker Berücksichtigung findet. Das würde der
Verteilungsgerechtigkeit beim Katastrophenschutz wesentlich mehr entsprechen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der AfD)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Niklas Wagener.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)