Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor über 36 Jahren hat Deutschland die Menschenrechtskonvention CEDAW ratifiziert. Sie widmet sich der Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegen Frauen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Dieser Verpflichtung ist Deutschland bisher allerdings nicht ausreichend nachgekommen. Das wurde schon 2017 durch die UN-Frauenrechtskommission festgestellt. Auf zwei zentrale Kritikpunkte möchte ich hier besonders eingehen. Erstens: die deutsche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch. Sie bedeutet, dass ungewollt Schwangere immer noch kriminalisiert, stigmatisiert und in ihrer körperlichen Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Auch die damit verbundene Pflichtberatung, die Tatsache, dass die Krankenversicherungen die Kosten für einen Abbruch nicht übernehmen, und die prekäre Versorgungslage sind Folgen dieser Kriminalisierung. Aus dem aktuellen Bericht – ich möchte hier auf meine Kollegin Frau Leikert eingehen: das ist ein Bericht der letzten Regierung – wird deutlich, dass die Vorgängerregierung nichts unternommen hat, um das Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten. Die Kritik des Frauenrechtsausschusses der UN, die Forderungen der WHO, die Verpflichtungen aus dem ratifizierten Abkommen wurden einfach ignoriert, der so notwendige und wichtige Fortschritt bei reproduktiver Selbstbestimmung verschlafen. Doch damit ist jetzt endlich Schluss. Wir als Ampelkoalition gehen die vielen überfälligen gleichstellungspolitischen Vorhaben an. Das hat unsere Gleichstellungsministerin Lisa Paus vorhin schon deutlich gemacht. Ein erster Erfolg ist die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch. Wir haben den Zugang zu Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und die rechtliche Lage von Ärztinnen und Ärzten endlich verbessert. Doch dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Als nächster Schritt muss die Kommission zu reproduktiven Rechten und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden. Unser Ziel ist es, dass Frauen endlich selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Ein zweiter zentraler Kritikpunkt des CEDAW-Ausschusses betrifft den Schutz vor Gewalt für alle Frauen. Auch diese Verpflichtung wurde von der Vorgängerregierung nur mangelhaft umgesetzt. Aber wir haben endlich wesentliche Schritte eingeleitet. Wir haben eine staatliche Koordinierungsstelle im Gleichstellungsministerium eingerichtet, die eine ressortübergreifende nationale Strategie für Gewaltschutz erarbeitet. Auch die unabhängige Berichterstattungsstelle gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte hat ihre Arbeit aufgenommen und wird überprüfen, ob Deutschland die internationalen Vorgaben wirklich effektiv umsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegen Frauen, zu der sich Deutschland mit dem Unterzeichnen von CEDAW verpflichtet hat, können wir nur erreichen, wenn Frauen endlich auch in ihrem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung gestärkt werden und ein Leben frei von Gewalt führen können. Hier werden wir als Ampelkoalition zügig vorangehen. Vielen Dank.