Sie sagen, es gebe die Möglichkeit, auf anderem Wege zusätzliche Entlastungsinstrumente zu nutzen. Das gilt aber auch für Studenten. Auch Studenten können, wenn sie einen Nebenjob haben, von den 300 Euro Entlastung profitieren und nicht nur von dem 200-Euro-Zuschuss. Das heißt, es gibt hier, wenn ich Sie richtig verstehe – das wäre meine Nachfrage –, de facto keine Gleichwertigkeit zwischen Studierenden und denjenigen, die auf den Meisterschulen sind.