Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition vorgenommen, den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorzuziehen. Damit verbunden ist natürlich auch eine zügige Umsetzung. Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Kohleausstiegsbeschleunigungsgesetz nehmen wir uns einen Teil dessen vor, indem wir das Rheinische Revier fokussieren und einen entsprechend vorgezogenen Ausstieg in dieser Region vornehmen. Wenn man sich die aktuelle Lage anschaut – es ist schon angeklungen –, erkennt man eine Entwicklung dahin gehend, dass aus Gründen der Energiesicherheit das Vorhalten von Reserven bzw. von Kohleenergie temporär nötig ist. Deswegen möchte ich hier noch mal betonen, dass es sich um eine temporäre Angelegenheit handelt; denn in diesen Zeiten wird manchmal geunkt, dass das alles nicht so richtig niet- und nagelfest sei, was hier gemacht wird. Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man hier gesetzliche Rahmenbedingungen schafft, die einem soliden Ausstieg aus der Kohle bis 2030 den Weg ebnen – mit allem, was dazugehört –, oder ob man aus einer akuten Notsituation heraus temporäre Hilfsmaßnahmen ergreift, die mögliche Ausfälle, mögliche Minderversorgung kompensieren. Das ist ein großer Unterschied; das möchte ich hier noch mal ganz deutlich machen. Insofern sind die Kraftwerksmengen auch klar beziffert: Es geht um zwölf Kohlekraftwerke mit einer Leistung von knapp 7 Gigawatt zusätzlich. Die Braunkohlekraftwerke erzeugen zunächst einmal bis 30. Juni 2023 und die Steinkohlekraftwerke bis maximal März 2024 diese kurzfristig herauszuholenden Mengen. Ich möchte jetzt aber noch kurz darauf eingehen, wie der beschleunigte Kohleausstieg bis 2030 im Rheinischen Revier strukturiert ist. Hinsichtlich der Organisation hat es eine Verständigung zwischen dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und RWE gegeben. Uns liegt eine Einigung vom 4. Oktober 2022 vor. Diese Einigung wird in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auch gesetzliche Grundlage werden. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Kraftwerksblöcke Niederaußem K und Neurath F, deren Stilllegungspfad nach dem aktuellen gesetzlichen Stand spätestens am 31. Dezember 2038 enden müsste, nun schon zum 31. März 2030 stillgelegt werden. Ich habe gerade schon erwähnt, dass vor dem Hintergrund der Krise die Möglichkeit eines Stilllegungspfads bis 31. März 2024 besteht. Die Bundesregierung hat zudem bereits diese Laufzeitverlängerungs- und Reserveoptionen in der gerade genannten Form. Man hat sich jetzt zusätzlich noch auf etwas verständigt. Das ist auch wichtig für die Regionen vor Ort, weil es sich natürlich immer auch um Regionen handelt, in denen Menschen leben; das möchte ich betonen. Es handelt sich um Braunkohletagebaugebiete, in denen Menschen leben, Natur existiert, in denen übrigens auch Windkraftanlagen ausgebaut wurden, die jetzt einer weiteren Abbaggerung zum Opfer fallen. Aber es werden auch – darauf hat man sich verständigt – Ortschaften erhalten. Das ist etwas, was man bei dieser Verständigung hervorheben muss. Das möchte ich hier kurz erwähnt haben. Zudem ist es wichtig, zu erwähnen – und das müssen wir im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsbeschleunigungsgesetz meines Erachtens noch mal adressieren –, dass in dem Eckpunktepapier bzw. nach der Verständigung auch vorgesehen ist, Anpassungen an einem anderen, ebenfalls relevanten Bestandteil des Kohleausstiegs vorzunehmen, nämlich dem Strukturstärkungsgesetz. Das ist nicht Bestandteil des hier vorliegenden Gesetzentwurfs; im Kohleausstiegsbeschleunigungsgesetz ist das noch nicht enthalten. Aber neben dem Kohleausstiegsgesetz gehörte immer auch dieser zweite Teil, das Strukturstärkungsgesetz, dazu. Es gibt auch schon eine Verständigung darüber, wie dieses Gesetzespaket an den beschleunigten Kohleausstieg anzupassen ist. Hier sind insbesondere das Investitionsgesetz für die Kohleregionen und die Schaffung nachhaltiger Wertschöpfungsketten vor Ort und die dafür erforderliche zielgenaue und zügige Mittelbereitstellung zu flankieren. Auch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für zukunftsorientierte Industrien muss hiermit einhergehen. Auch ein ganz wichtiger Punkt ist die Anpassung der flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen wie etwa des Anpassungsgeldes, abgekürzt APG. Das möchten wir auch ganz gerne adressieren, möglichst noch in diesem Gesetzgebungsverfahren, und zwar in einer Form, die uns parlamentarisch möglich ist, um wirklich zu gewährleisten, dass diese Maßnahmen, auf die man sich schon verständigt hat – das ist, wie gesagt, nichts, was ich mir gerade ausgedacht habe, sondern darauf hat man sich schon verständigt –, wirklich zeitnah umgesetzt werden. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen – das haben wir auch heute Morgen in der Debatte um die Beendigung der Atomenergie adressiert –: Es ist wichtig für den Industriestandort und auch für die Gewährleistung von Energiesicherheit, dass wir so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umsteigen. Deswegen müssen natürlich auch die strukturellen Veränderungen, die in den ehemaligen Kohleregionen vorzunehmen sein werden, unter der Prämisse nachhaltiger Energiegewinnungsmöglichkeiten stehen, um nachhaltige Arbeit mit Zukunft zu schaffen. Das ist auch eine Antwort – damit schließe ich – auf den Inflation Reduction Act in den USA; – – denn wir müssen Wertschöpfung im Land halten. Vielen Dank.