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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine feste Säule unserer Medienlandschaft. Er ist wichtig als unabhängiges Medium, das breite gesellschaftliche Themen mit regionaler Tiefe verbindet. Er ist grundsätzlich nur der breiten, parteiunabhängigen Information verpflichtet. Natürlich muss auch Unterhaltung dabei sein: Sport, Kunst und Kultur. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar für unsere Demokratie. Gerade die Kombination aus einem starken öffentlich-rechtlichen und einem starken privaten Rundfunk sorgt in Deutschland dafür, dass es eine große Meinungsvielfalt gibt.
Die Meinungsfreiheit – grundgesetzlich geschützt – bietet beiden die Möglichkeit zu unabhängiger Berichterstattung. Mit den sich verändernden Medienkonsumgewohnheiten beschäftigt sich der Öffentlich-Rechtliche übrigens von Anfang an. Ich war in alter Funktion mehrere Jahre im ZDF-Fernsehrat. Das Reagieren auf Formate und das Verändern von Formaten seit dem Aufstieg von Social Media und der Ausbreitung der Onlineformate waren nie das Problem. Das Problem war immer, dass die Konkurrenz zum Öffentlich-Rechtlichen, die privaten Medienmacher, in den Gremien saß und sitzt. Sie haben – das kenne ich aus eigenem Erleben – die Möglichkeit des Öffentlich-Rechtlichen begrenzt, zu reagieren, weil sie eben diese Konkurrenz nicht wollten. Ich kann mich da an zauberhafte Debatten erinnern.
Richtig ist aber auch, dass alles, was lange in ziemlich ruhigen Bahnen und mit gutem Finanzierungshintergrund läuft, Gefahr läuft, träge und angreifbar für Fehler und Fehlverhalten zu werden. Deshalb wird diesmal zu Recht tiefer und anders diskutiert, wenn es um die Reform und die Modernisierung des Öffentlich-Rechtlichen geht. Die Diskussionen sind stärker struktureller Art, inhaltsgetrieben und weniger nur finanzierungsgetrieben, und das ist gut.
Für mich stellen sich die Fragen nach der Legitimität und der Notwendigkeit des Öffentlich-Rechtlichen, die die AfD aufwirft, allerdings nicht. Diese Fragen sind für mich beantwortet. Ja, der Öffentlich-Rechtliche ist legitim, und, ja, er ist notwendig.
Die Idee von Herrn Buhrow – auch wenn es wie so oft in der Natur der Sache liegt, dass man so grundlegende Veränderungsvorschläge erst am Ende der eigenen Karriere im Öffentlich-Rechtlichen macht; aber wer werfe da den ersten Stein? –, eine sehr grundsätzliche Diskussion über Struktur und Inhalt und das Erschließen von Synergien durch Zusammenlegung bestimmter Teile zu führen, finde ich richtig und wichtig; denn schon jetzt verfängt das Gerede derjenigen, die den Öffentlich-Rechtlichen grundsätzlich infrage stellen und abschaffen wollen. Für mich sind die dahinterliegenden Absichten sehr durchsichtig, aber es verfängt leider bei zu großen Teilen der Bevölkerung. Deshalb ist es zwei Minuten vor zwölf wirklich dringend geboten, Vertrauen und Akzeptanz für den so dringend notwendigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder zu erarbeiten.
Danke an die AfD für den Redebeitrag. Dadurch ist mir noch sehr viel klarer geworden – auch öffentlich ist das klarer geworden –, worum es Ihnen wirklich geht. Während Sie sich in der Begründung noch auf verschiedene Zitate berufen und sie genutzt haben, haben Sie hier ganz klar gesagt, worum es Ihnen geht, nämlich: Es passt Ihnen nicht, was und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichtet. Das wird keine Enquete-Kommission lösen können, und deshalb brauchen wir sie auch nicht.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Herzlichen Dank, auch für Selbstbeschränkung, was die Redezeit betrifft.
Das Wort hat der Kollege Michael Frieser für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)