Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz schaffen wir jetzt dauerhafte Strukturen für eine schlagkräftige Sanktionsdurchsetzung. Die Neuerungen wurden genannt: die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögenswerten gelisteter Personen und das Register dazu. Herr Hauer, Sie haben hier gesagt: Das ist ja so spät, im November. – Wissen Sie, Sie hatten 16 Jahre Zeit dazu. Herr Hauer, wissen Sie, wann die ersten Ukrainesanktionen verabschiedet wurden? Das war 2014, nach der Annexion der Krim. Ich darf Sie daran erinnern: Der Finanzminister war zu dieser Zeit ein Finanzminister der CDU und hat damals nichts unternommen, um die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland zu verstärken und durchzusetzen. Das ist die Realität, und es ist gut, dass wir es jetzt endlich tun. – Der Finanzminister war der CDUler. Ich finde, es ist ganz schön unverschämt, Steine zu schmeißen, wenn man selber ganz schön fett im Glashaus sitzt. Wir bekämpfen die Geldwäsche mit aller Entschlossenheit. Wir führen endlich ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen ein. Es ist Zeit, dass Oligarchen, egal wo sie herkommen, ihre Villen nicht mehr bei uns aus dem Geldkoffer bezahlen können. Das ist endlich vorbei. Mafia, Steuerbetrüger, Oligarchen, Sie alle haben in der Vergangenheit profitiert von den Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität in Deutschland. Das hat jüngst wieder der OECD-Bericht der Financial Action Task Force ganz klar für Deutschland offengelegt. Hier werden wir auch nicht lockerlassen. Wir werden deswegen noch weitere Reformen angehen, um diese internationalen Empfehlungen endlich umzusetzen. Und ja, wenn die Eigentümer von Vermögensgegenständen bewusst verschleiert werden, wenn sie nicht erkennbar gemacht werden, dann muss in letzter Konsequenz ein Entzug des Eigentums möglich sein. Herr Hauer, da zählen wir natürlich auf Ihre Unterstützung und Zustimmung, wenn es jetzt zeitnah kommt. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetz verbessern wir die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland grundlegend. Es ist ein guter Tag, weil wir damit einen Beitrag dazu leisten, nicht nur den Rechtsstaat bei uns in Deutschland zu verbessern, sondern Freiheit und Demokratie in Europa an der Seite der Ukraine wirklich nachhaltig unterstützen zu können. In dem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für das Gesetz. Danke.