Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt, worum es geht, nämlich um die Ratifikation des Fakultativprotokolls von 2008 – das ist schon einige Zeit her – zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Mich irritiert, dass meine zwei Vorredner Bezug genommen haben auf Katar. Die Menschenrechte werden in Katar doch nicht dadurch geschützt, dass wir hier heute diesen Vertrag ratifizieren. Das liegt in den Händen Katars. Und Katar hat diesen Vertrag nicht ratifiziert. Ich würde mir wünschen, dass Sie den Leuten, die zuschauen, nicht so einen Unsinn erzählen würden. Das ist eine völlige Irreführung. Was soll mit diesem Fakultativprotokoll ermöglicht werden? Ein Beschwerdeverfahren wird eingerichtet für Individuen und Gruppen, die, nachdem der nationalstaatliche Rechtsweg erschöpft ist, die Möglichkeit haben, bei einem UN-Ausschuss Beschwerde einzulegen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Einzelpersonen und Gruppen? Was sind Gruppen? NGOs, das ist doch klar. Das hier ist ein NGO-Gesetz. Hier geht es darum, dass wieder einmal für NGOs die Möglichkeit geschaffen wird, über internationale Organisationen den Angriff auf Nationalstaaten zu vollziehen. Das ist das eigentliche Ziel. – Wenigstens klatschen Sie ehrlich. Wir als Alternative für Deutschland stellen immer zwei Fragen: Welchen Nutzen hat ein Gesetz, und welche Risiken gehen von einem Gesetz aus? Was ist der Nutzen? Im doppelten Sinne: keiner. Die Rechte, um die es hier geht, die ja festgelegt sind im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1973 – da wurde er ratifiziert –, werden in Deutschland geschützt und gewahrt. Niemand hier im Raum würde behaupten, dass diese Rechte in Deutschland mit Füßen getreten werden. Also brauchen wir schon deshalb dieses Gesetz nicht. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gesetzgebers, da nachzuregeln, wo Regelungsbedarf besteht. Und der Gesetzgeber sind wir und nicht irgendeine internationale Organisation fernab unseres Staates. Darüber hinaus gehen von diesem Gesetz, wenn wir das ratifizieren, Risiken aus. Was passieren wird, ist, das NGOs Deutschland vor den Vereinten Nationen lächerlich machen, indem dort beispielsweise Rechtseinschränkungen thematisiert werden, die in dem Sinne gar keine Rechtseinschränkungen sind, wenn man es ernst meint. Ich sehe auch schon irgendwelche irren Gendervereine, die dann vor den Vereinten Nationen beklagen, dass es hier keine Toiletten für das vierte Geschlecht gibt. Das ist doch das, worauf dieses Gesetz hinausläuft. Genau das wollen wir nicht, wir wollen nicht, dass ein UN-Ausschuss darüber entscheidet, was hier Recht und Gesetz ist. Sie sagen: Das, was da passiert, ist ja eh nicht rechtsverbindlich, ist ja nur Soft Law. – Aber Fakt ist doch, dass Soft Law sehr schnell zu Hard Law wird, indem nämlich die nationalen Gerichte bei ihren Entscheidungen diese Entscheidung der nächsthöheren Ebene zur Auslegung mit heranziehen. Damit wird es am Ende doch wieder nationales Recht, und das lehnen wir ab. Wir lehnen die links-grüne Agenda ab, die nur ein Ziel verfolgt: – – den Nationalstaat und die Demokratie sturmreif zu schießen, über internationale Organisationen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.