Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist nach meinem Dafürhalten richtig: Die Stellvertreter sollen und müssen – da hat der Kollege Dr. Fechner absolut richtig gesprochen – das Vertrauen einer breiten Mehrheit des Hauses haben und auch von einer breiten Mehrheit des Hauses gewählt werden. Worüber wir hier aber nicht debattieren, ist die Frage, ob einer der AfD-Kandidaten eine Mehrheit findet oder nicht. Wir debattieren hier – das ist was für Feinschmecker – darüber, ob Sie, wenn in einem ersten Wahlgang ein Kandidat von Ihnen nicht gewählt wird, einen weiteren Kandidaten neben diesen ersten Kandidaten in den zweiten Wahlgang schicken dürfen. Das ist in Ihrer Rede – ehrlicherweise muss man das sagen – aber nur am Rande erwähnt worden. Dazu gibt es eine relativ klare Auslegung, die unser 1. Ausschuss nochmals getroffen und bestätigt hat: Nein, das geht eben nicht. Sie können einen neuen Kandidaten aufstellen, aber keinen weiteren. Und darum dreht sich diese Debatte heute. Ich weiß, es ist müßig und auch juristisch immer nur eine Fußnote. Aber darum geht es, und nicht um die Frage: Wird hier sozusagen das Recht der AfD auf einen Stellvertreter mit Füßen getreten? – Darum geht es heute ausdrücklich nicht. Wir haben im Ausschuss nochmals sehr eindeutig festgehalten, dass konkurrierende, bedingte oder eben parallele Vorschläge im zweiten Wahlgang nicht zulässig sind. Warum? – Nein, nicht weil wir das nicht wollen, Herr Brandner – das sind doch Märchen, die Sie hier erzählen –, sondern weil sie die freie Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen bei der Wahl zum Stellvertreter einschränken würden und weil dadurch die Wahl eines Stellvertreters mit wenigen Stimmen, lieber Herr Fechner, erzwungen werden könnte. Das ist nicht Sinn einer Wahl – weder wenn draußen jemand ins Wahllokal geht, noch wenn wir hier an unsere Wahlurnen treten und wählen. – Nein. – Und deswegen haben wir in unserem Ausschuss diese richtige und, wie ich finde, sehr klare Auslegungsentscheidung getroffen. Ich hoffe sehr, dass uns das in zukünftigen Wahlgängen zu einem rechtssicheren Verfahren verhilft. Dafür ist dieser Ausschuss nämlich auch zuständig. Und ich hoffe sehr, dass wir damit gewährleisten, dass das Präsidium seinen Aufgaben mit einem wohlgemerkt breiten Rückhalt in diesem Hohen Haus nachkommen kann. Vielen herzlichen Dank.