Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, das war eine in Teilen skurrile Debatte mit teilweise unerträglichen Beiträgen vonseiten der AfD, aber noch skurriler ist Ihr Antrag. Auch wenn Sie den größten Blödsinn, nämlich die Wiederholungsgefahr und damit die Präventivhaft, zum Glück herausgestrichen haben, macht das den Rest des Antrags leider nicht besser. Und: Ich glaube, es ist selbst Ihren eigenen Leuten peinlich. Das stellt man fest, wenn man sich anguckt, wer öffentlich sagt, dass das, was Sie hier fordern, nicht angemessen ist. Schauen wir uns den Kern Ihres Antrags an. Dort fordern Sie die Erhöhung der Mindeststrafen, insbesondere in Form der Freiheitsstrafe. Das ist rechtspolitisch Unsinn. Da verweise ich vor allem auf meine Vorrednerin und meine Vorredner von der SPD, die sehr schön ausgeführt haben, dass insbesondere kurze Freiheitsstrafen völlig wirkungslos sind. Aber es ist auch rechtsdogmatisch Unsinn. Ich verweise wieder auf Frau Kollegin Eichwede, die hier sehr schön zum § 47 Absatz 1 StGB ausgeführt hat. Aber schauen wir uns doch einmal an, welches Regelbeispiel Sie bei § 240, also der Nötigung, hier fordern. Sie schreiben in Ihrem Antrag: Das bedeutet: Sie wollen Menschen härter bestrafen, die, ohne irgendjemanden zu gefährden, lange Staus verursachen. Der Gesetzgeber ist an das Schuldprinzip gebunden. Das heißt: Auch wir als Gesetzgeber müssen dafür sorgen, dass eine der Tat angemessene Strafe verhängt wird. Schauen wir uns doch einmal an, wofür man sonst drei Monate bis fünf Jahre Haft verhängt. Das ist zum Beispiel sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefangenenmeuterei. Wollen Sie ernsthaft sagen, dass wir denselben Strafrahmen für das Herbeiführen von Staus brauchen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Das ist völlig unverhältnismäßig. Meine Damen und Herren, ich habe in den letzten Tagen immer wieder zu diesem Thema gehört: Wir brauchen die volle Härte des Rechtsstaats. Es muss mit voller Härte durchgegriffen werden. – Dem Rechtsstaat immanent ist, dass er für alle gleich gilt, und zwar allein auf Basis von Recht und Gesetz. Das mag langweilig klingen in der politischen Debatte; aber das ist doch genau der Kern. Der Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, und der kennt keine volle Härte. Das Strafrecht ist das schärfste Schwert, das wir im Rechtsstaat zur Verfügung haben. Man schwingt es nicht je nach Stimmung im Bierzelt, und man schwingt es nicht, wenn es einem gerade passt. Denn wenn das Strafrecht zum Spielball für politischen Aktionismus wird, dann ist das ein Schritt hin zur Willkür. Vielen Dank.