Ich glaube, ich habe dargelegt, dass das nach § 47 StGB – auch nicht nach Berücksichtigung Ihres Antrags – gar nicht möglich wäre. Ich habe mich schon sehr lange gemeldet und wurde abgesehen davon in der Rede auch zweimal persönlich angesprochen. Ich möchte zunächst darauf eingehen, dass nach dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion – sonst können Sie uns noch einmal aufklären – offensichtlich eine Unzufriedenheit mit bisher durch Strafrichterinnen und Strafrichter verhängten Strafen besteht, sonst würden Sie doch keine Notwendigkeit sehen, den Strafrahmen anzuheben und Freiheitsstrafen zu verhängen. Trotzdem wollen Sie in die Kompetenzen und die Strafzumessung der Richterinnen und Richter politisch entsprechend eingreifen. Wir sehen hier keine Notwendigkeit. Zum anderen. Sie haben hinsichtlich der Rede des Kollegen Fiedler gesagt, er habe sich selber widersprochen. Das hat er nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in Deutschland kein Unternehmenssanktionsstrafrecht, das wollten wir schon lange durchsetzen. Das war mit Ihnen in der Großen Koalition nicht möglich. Wir würden damit dem Strafrecht und dem Rechtsstaat eine weitere Möglichkeit geben, gegen eines der größten Kriminalitätsfelder schärfer vorzugehen.