Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klima ist das Megathema der Gegenwart und der nächsten Jahre. Wer politisch Erfolg haben will und glaubt, das ignorieren zu können und dort keine Lösung anbieten zu müssen, braucht eigentlich gar nicht anzutreten. Ich glaube, darin sind wir uns vollständig einig. Herr Limburg, Sie haben eben erklärt, die Union müsse ihre Blockadehaltung aufgeben. Nach meiner Erkenntnis hat die Ampel eine Mehrheit in diesem Hause. Ich empfehle Ihnen dringend: Nutzen Sie doch die Mehrheit, die Sie haben. Setzen Sie das durch, was Sie für richtig halten, und wir schauen dann am Ende der Legislaturperiode, was Sie erreicht haben. Dabei kommt es auf uns leider nicht an. Meine Damen und Herren, ich möchte die kurze Zeit nutzen, um auf zwei, drei Dinge einzugehen, die hier von Kollegen gesagt wurden. Frau Eichwede, Herr Kuhle und auch Herr Limburg, Sie alle drei haben erklärt, Strafzumessung sei Sache der Gerichte und nicht der Politik. Das ist völlig zutreffend, deswegen steht in unserem Antrag dazu auch kein Wort. Das Festlegen des Strafrahmens, das Festlegen der Gesetze ist Sache des Gesetzgebers. Genau das beantragen wir hier. Genau darüber wollen wir diskutieren; das werden Sie der ersten Gewalt in diesem Staate doch bitte schön noch zugestehen. Frau Bünger hat uns vorgeworfen, wir versuchten, die Diskriminierung politischer Meinungsäußerung durchzusetzen. Leute, das ist wirklich so was von absurd. Es geht doch genau um das Gegenteil. Wir reden hier heute über Freiheitsrechte und die strafrechtlichen Grenzen derselben. In Rechtsstaaten sind Freiheitsrechte nur deshalb so viel wert – das unterscheidet sie gerade von Unrechtsstaaten –, weil sie diskriminierungsfrei gewährt werden. Das muss aber auch auf beiden Seiten gelten. Sie können in Deutschland Freiheitsrechte für alles in Anspruch nehmen. Sie können für jeden Unsinn demonstrieren. Und wir entscheiden hier nicht, ob das Ziel richtig ist, und es spielt keine Rolle, ob es uns passt oder nicht. Darin besteht der Unterschied zum autoritären Regime. Dann aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gilt auf der anderen Seite dasselbe: Dann müssen die staatlich gesetzten strafrechtlichen Grenzen ebenfalls völlig unabhängig von der Position und dem Ansehen der Person durchgesetzt werden; ansonsten ist es nämlich keine diskriminierungsfreie Gewährung, und genau darum geht es heute. Meine Damen und Herren, Herr Fiedler hat uns auch – genauso wie Frau Eichwede vorher – erklärt, Strafschärfungen würden keinen abschrecken und sowieso nicht dazu führen, dass Straftaten nicht begangen werden. Damit stellen sie letztlich das Strafrecht ganz grundsätzlich in Frage. Aber der schönste Widerspruch kam dann im nächsten Satz: Bei Umweltstraftätern ist das natürlich etwas anderes. – Das ist doch genau die Diskriminierung: Es gibt gute Straftäter und schlechte Straftäter; für die einen brauchen wir höhere Strafen, für die anderen nicht. – Nein! Für uns gilt das ohne Ansehen der dahinterstehenden Position. Wir sagen an dieser Stelle klar: Wer Freiheitsrechte ausübt, muss das unbeschränkt tun können und hat den vollen Schutz des Staates verdient. Der will übrigens auch nicht gemein gemacht werden mit den anderen. Aber wer mutwillig vorsätzlich Grenzen überschreitet, ist eben Straftäter und muss auch so behandelt werden. Da müssen wir hinkommen. Herzlichen Dank.