Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der einen oder anderen Rede in der Debatte will ich doch mal kurz in Erinnerung rufen, worüber wir hier eigentlich sprechen. Dass wir den Klimaschutz als die zentrale Aufgabe unserer Zeit ansehen, ist unter 90 Prozent der Mitglieder dieses Hauses ja gar nicht umstritten. Es geht hier in der Debatte aber eben nicht um Klimaschutz, sondern es geht um den Rechtsstaat, meine Damen und Herren. Gerade deshalb finde ich eine Reihe von Äußerungen aus der Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten mindestens irritierend. So sagte die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt Jennifer Morgan schon im Sommer – Zitat –: Die Umweltministerin Steffi Lemke sagte vor wenigen Tagen: Meine Damen und Herren der Ampel, halten Sie denn wirklich so wenig von Ihrer eigenen Klimapolitik, dass Sie jede Form von militantem Protest dagegen richtig und akzeptabel finden? Ein Bekenntnis zum Rechtsstaat gibt es nur ungeteilt. Wer auf dem Boden des Rechtsstaats stehen will, kann nicht zwischen guten und schlechten Straftaten unterscheiden. Wir verlangen deshalb eine Schärfung des Rechts – unabhängig von den politischen Zielen, die Straßenblockierer oder Museumsrandalierer verfolgen. Ich bin im Übrigen auch nicht ganz sicher, ob weite Teile der Ampel noch so gelassen blieben und sagen würden: „Strafverschärfung ist eigentlich gar kein Thema“, wenn diese sogenannten Protestformen von Reichsbürgern oder Rechtsradikalen kommen würden, meine Damen und Herren. Wir sehen in unseren Städten zurzeit eine ganz neue Dimension strafwürdiger Aktionen. Für die Blockierer, die sich auf unseren Straßen eben nicht hinsetzen, sondern festkleben, ist die Behinderung von Autofahrern ja nicht eine unvermeidbare kurzfristige Nebenfolge ihres Tuns, sondern sie wollen gerade möglichst langanhaltende Behinderungen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger, weil sie ihrem Drang nach Aufmerksamkeit alles andere unterordnen. Sie instrumentalisieren und schädigen Tausende von Unbeteiligten. Besonders bitter ist das, wenn dadurch, wie wir eben auch gehört haben, Rettungskräfte im Stau stecken bleiben und mutwillig Menschenleben gefährdet werden. Die Demonstrationsfreiheit ist ein sehr hohes Gut im Verfassungsstaat, aber eben kein Freibrief, um andere quasi in Geiselhaft für die eigenen politischen Ziele zu nehmen. Eine neue Qualität erreichen die Proteste aber auch mit den vorsätzlichen Sachbeschädigungen an Kunst und Kultur; die Kollegin Schenderlein wird gleich noch dazu sprechen. Es macht auch mich fassungslos, wenn die Täter tatsächlich achselzuckend in Kauf nehmen, dass Kunstwerke von bedeutendem historischem und künstlerischem Wert durch ihr Tun unwiederbringlich zerstört werden können. Und auch hier zielen die Taten direkt gegen Bürgerinnen und Bürger, gegen Museumsbesucher, die sich unterhalten wollen, die sich in Museen bilden wollen. Sie müssen erleben, wie Museen tagelang geschlossen werden. Museumsbesucher müssen sich inzwischen immer öfter aufwendigen, peniblen Sicherheitskontrollen unterziehen. Manchen hier im Haus mag das egal sein. Aber wir wollen, dass die abschreckende Wirkung des Strafrechts so groß ist, dass unsere Museen offene Orte bleiben und nicht in Hochsicherheitstrakte verwandelt werden müssen, meine Damen und Herren. Wenn wir nicht wollen, dass die beschriebenen Aktionen immer mehr Nachahmer finden, und wenn wir eine sich durchaus abzeichnende Spirale der Radikalisierung durchbrechen wollen, dann müssen wir im Strafrecht ein klares Signal geben. Es ist gut, dass es in einigen Fällen inzwischen Urteile gibt. Viele Menschen verstehen aber nicht, dass die Täter bislang mit oft sehr geringen Geldstrafen davonkommen; es gibt teilweise sogar Freisprüche. Ich wiederum kann diese Menschen verstehen. Der Verweis auf richterliche Spielräume für höhere Strafen hilft hier nun wirklich nicht weiter. Weder Urteilsschelte noch ein öffentliches Einfordern härterer Strafen halte ich für die angemessene Reaktion. Die einzig richtige Antwort der Politik hier im Bundestag ist vielmehr die Vorlage gesetzgeberischer Änderungsvorschläge, und genau solche Vorschläge machen wir, meine Damen und Herren. Wir wollen daher massive Straßenblockaden künftig als besonders schwere Fälle der Nötigung einordnen und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten belegen. Um Kunst- und Kulturgüter von bedeutendem Wert besser zu schützen, wollen wir den Strafrahmen für die gemeinschädliche Sachbeschädigung erhöhen. Ich will noch ein drittes Beispiel nennen: Besonders verwerflich erscheint es mir, wenn Personen, die als Rettungskräfte Hilfe leisten wollen, behindert werden – natürlich aus Sicht der Opfer, aber auch aus Sicht der Rettungskräfte. Diese Rettungskräfte haben es in ihrer täglichen Arbeit wahrlich schwer genug, und sie haben daher Anspruch auf einen besseren strafrechtlichen Schutz ihrer Arbeit. Meine Damen und Herren, am Ende leitet uns die klare Überzeugung: Ein noch so guter Zweck kann im Rechtsstaat kein kriminelles Mittel heiligen. Und auch für selbsternannte Klimaschützer kann es keinen Strafrabatt geben. Vielen herzlichen Dank.