Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die hohe Inflationsrate, insbesondere auch die hohen Energiepreise bringen viele Menschen in unserem Land an ihre Grenzen. Ernst ist die Lage auch für viele unserer mittelständischen Unternehmen, die nach zwei harten Jahren pandemiebedingten Ausnahmezustands nun aufgrund einer neuen Krise um ihre Existenz fürchten müssen. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten gut gewirtschaftet. Sie haben Investitionen getätigt, konnten qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte gewinnen, haben gut gefüllte Auftragsbücher und stehen in diesen Zeiten dennoch kurz vor der Insolvenz. Denn die aktuellen Energiepreisentwicklungen, die zweistellige Inflationsrate und unterbrochene Lieferketten machen es zurzeit für viele Mittelständler unmöglich, die Durchfinanzierung ihres Unternehmens über die nächsten zwölf Monate sicher zu planen. Bei finanziellen Engpässen und keiner sicheren Fortführungsprognose ist für die Verantwortlichen in vielen Unternehmen eine Insolvenzantragstellung unausweichlich, um nicht Gefahr zu laufen, sich wegen Insolvenzverschleppung, die immerhin mit Freiheitsstrafe bedroht ist, verantworten zu müssen. Wir reden nicht über seltene oder gar abstrakte Fälle. In meinem Wahlkreis erfahre ich tagtäglich von Sorgen und Nöten vieler mittelständischer Unternehmen, die nicht mit Sicherheit sagen können, ob ihr Betrieb in einem halben Jahr oder Jahr noch fortbestehen wird. Ich habe einen Familienbetrieb besucht, der in den letzten Jahren immense Summen investiert hat, auch in eine Photovoltaikanlage, die über die Hälfte des benötigten Stroms liefert, und in eine der größten Solarthermieanlagen in NRW. Doch trotz dieser vermeintlich guten Ausgangslage sind die Inhaber mehr als besorgt, ob der Betrieb nach erheblichen finanziellen Einbußen in der Coronapandemie auch dieser weiteren Krise standhalten wird. Ginge man von einem Worst-Case-Szenario aus, sähe es jedenfalls düster aus. In vielen solcher Fälle müsste man, verfährt man nach dem Angebot der anwaltlichen Vorsicht, aktuell einen Insolvenzantrag empfehlen, um eine Insolvenzverschleppung sicher zu vermeiden. Meine Damen und Herren, es ist nicht auszumalen, was uns bevorstünde, wenn auch im Kern gesunde Unternehmen aufgrund der aktuellen Unwägbarkeiten und aus Sorge vor straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen den Weg der Insolvenz wählen müssten. Wenn eine Insolvenzwelle durch den Mittelstand rauscht, gefährdet dies unseren Wohlstand, der am Mittelstand, dem Rückgrat unserer Wirtschaft, hängt. Die Änderungen des Insolvenzrechts im vorliegenden Gesetzentwurf sind ein wichtiger Beitrag, um vielen Unternehmen in dieser schwierigen und ungewissen Zeit durch die Krise zu helfen. Mit der temporären Verkürzung des Prognosezeitraums von zwölf auf vier Monate helfen wir Mittelständlern, denen es derzeit nicht möglich ist, die Lage ihres Unternehmens in einem Jahr zu beurteilen. Auch mit der Anhebung der Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung verschaffen wir Unternehmen mehr Zeit, sich zukunftsfähig aufzustellen. All diese Maßnahmen sind jetzt dringend geboten, damit Unternehmen, die bisher stabil auf beiden Füßen gestanden haben, am Markt bleiben. Meine Damen und Herren, lassen wir also nicht zu, dass im Kern gesunde Unternehmen aufgrund der Prognoseunsicherheiten Insolvenzanträge stellen müssen! Und schaffen wir das Güterrechtsregister ab! Vielen Dank.