Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute ein Gesetz zur Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern durch die Zahlung einer Energiepreispauschale. Das begrüßen wir als CDU/CSU-Fraktion ausdrücklich. Schließlich ist das eine Forderung der CDU/CSU – und möglicherweise der Linken; das kann ich Ihnen zubilligen –; denn die Rentnerinnen und Rentner sind von der Regierung bisher im Regen stehen gelassen worden. Zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde die Energiepreispauschale bereits bezahlt. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Regierung jetzt in die Puschen gekommen ist und auch die Rentnerinnen und Rentner entlastet. Das ist aber letztendlich ein schwieriges Unterfangen, weil viele Elemente mit einfließen, die mit den Energiepreisen eigentlich überhaupt nichts zu tun haben. Dieses Gesetzgebungsverfahren wird mit einer arbeitsmarktpolitischen Entscheidung verquickt, nämlich der Ausweitung von Midijobs in unserem Land. Hierzu wurde in der Anhörung sehr eindeutig Stellung genommen: Gewerkschaften, Arbeitgeber, aber auch die Sozialverbände haben das unisono abgelehnt; meine Kollegen werden darauf noch näher eingehen. Für uns als CDU/CSU ist es schwierig, dem gesamten Gesetzgebungsprozess unsere Zustimmung zu geben. Ich sage auch: Die Umsetzung der Entlastung der Rentner bei den Energiekosten ist mit großen Mängeln behaftet. Frau Staatssekretärin hat eben angeführt, alle Rentnerinnen und Rentner würden hier bedacht werden. Das stimmt so nicht. Denn es sind zum Beispiel Unfallopfer vergessen worden, die in einen Schulwegunfall verwickelt waren und eine Rente erhalten. Sie werden nicht entlastet. Opfer von Gewalttaten werden ebenfalls nicht entlastet. Vor allen Dingen wundere ich mich darüber – das sage ich in Richtung FDP, die sich als besonderer Repräsentant für diese Gruppe sieht –, dass Freiberufliche, deren Alterssicherung verstärkt in den berufsständischen Versorgungswerken organisiert ist, ebenfalls ausgeschlossen sind. Rechtsanwälte und Ärzte zum Beispiel werden nicht entlastet. Kollege Dürr hat heute früh ausgeführt, Sie unterstützten alle. Aber die Freiberufler haben Sie vergessen. Das zeigt, was die FDP hier zustande bringt. Dann ist das Gesetz auch noch schlampig gemacht. Bis gestern wusste man in den Beratungen nicht: Ist die Energiepauschale zu versteuern oder nicht zu versteuern? Ich bin dankbar, dass die Frau Staatssekretärin jetzt ausgeführt hat: Sie ist zu versteuern. Die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss haben gestern zu Recht gegen die Vorlage gestimmt, aber nicht, weil sie gegen die Energiepreispauschale für die Rentnerinnen und Rentner sind, sondern weil die Besteuerungsfrage nicht geklärt war. Und das ist doch eine entscheidende Frage. Bei den Versorgungsempfängern müsste diese Pauschale grundsätzlich zu versteuern sein – das ist okay – aber bei den Rentnern gilt § 22 Einkommensteuergesetz, und da es sich nicht um eine laufende oder um eine wiederkehrende Leistung handelt, wäre sie nicht zu besteuern. Diese Fragen sind zu klären – sie müssten meines Erachtens nachfolgend auch vom Finanzministerium beantwortet werden –; denn eine Besteuerung wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dann haben wir noch eine große Baustelle, wenn es um die Frage geht, wie viele Rentnerinnen und Rentner im Rahmen der ersten Energiepreisentlastung bereits entlastet worden sind. Ich habe in einer vergangenen Rede bereits ausgeführt, dass ich als Abgeordneter die 300 Euro erhalten habe. – Ich habe sie schon bekommen. – Doch, doch, weil ich Einkommensteuerzahler bin. Werte Kolleginnen und Kollegen, 7,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen zusätzlich Einkommensteuer. 1,2 Millionen beziehen ausschließlich Renteneinkünfte; sie wurden bisher nicht entlastet, das ist völlig klar. 2,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben überwiegend Renteneinkünfte, das heißt darüber hinaus auch Zusatzeinkünfte, zum Beispiel durch einen Minijob. Weitere 4 Millionen Rentner haben überwiegend andere Einkünfte als Renteneinkünfte, und zwar laufender Art: aus einem Gewerbebetrieb, aus einer Landwirtschaft – das sind aber die Fälle – oder aus einer Photovoltaikanlage. Die wurden bereits entlastet. Das heißt letztendlich: Die Rentnerinnen und Rentner, die besser gestellt sind, werden doppelt entlastet. Das kann doch nicht Sinn einer sozialliberalen Bundesregierung sein. Aber will niemand eine Zwischenfrage stellen? Ach so, schade. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.