Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Antrages, den Sie gewählt haben, ist schon einmal gut, weil er endlich Konsens nicht nur hinsichtlich der Notwendigkeit der Wärmewende, sondern auch hinsichtlich eines entsprechend hohen Tempos signalisiert. Das ist ja nicht immer so gewesen. Der erste Absatz Ihres Antrages ist aber nicht nur eine richtige Beschreibung, sondern, Herr Dr. Meister, auch ein Eingeständnis von Versäumnissen, nicht nur Ihrer Versäumnisse, aber eben auch Ihrer Versäumnisse, und das über einen längeren Zeitraum. Um das zu verdeutlichen: Wir haben von 1990 bis 2020 – in 30 Jahren – die Emissionen im Gebäudesektor von 210 Millionen Tonnen CO2 auf 120 Millionen Tonnen CO2 reduziert. Jetzt nehmen wir uns vor, in acht Jahren, bis zum Jahre 2030, diese 120 Millionen Tonnen auf 67 Millionen Tonnen CO2 zu reduzieren. Das heißt mit anderen Worten, dass dieses Tempo vielleicht gar nicht nötig wäre, wenn die Zeichen der Zeit früher erkannt worden wären. Sie waren ja beteiligt. Auf diesem Wege muss man dann alle möglichen Instrumente einsetzen: Investitionen, Förderprogramme, Ordnungsrecht, natürlich auch das Steuerrecht; das ist ja keine Frage. Der Steuerspartrieb – das wissen wir ja alle – kommt in Deutschland offensichtlich unmittelbar nach dem Fortpflanzungstrieb. Das scheint also eine besonders hohe Bedeutung zu haben; das hat mal ein Finanzminister gesagt; das kommt nicht von mir. Länder und Kommunen spielen auch eine große Rolle. Deswegen will ich an dieser Stelle sagen, dass die kommunale Wärmeplanung von besonderer Wichtigkeit ist. Damit muss jetzt schnell begonnen werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Vorbereitung; denn in den Kommunen muss die Wärmewende erfolgreich umgesetzt werden. Lange Zeit war die Wärmeversorgung des privaten und öffentlichen Wohnungsbaus vor allen Dingen kostenorientiert und überhaupt nicht klimaorientiert. Das ist auch eine Erkenntnis Ihres Antrages; dies kann ich nur begrüßen. Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat auch festgestellt: Marktkräfte alleine haben es eben nicht geschafft; das muss man deutlich sagen. Der Antrag Ihrer Fraktion, Herr Dr. Meister, enthält nicht nur bereits Erledigtes – darauf komme ich gleich noch einmal zurück –, sondern auch Vorschläge, über die man im Rahmen der Beratungen des Jahressteuergesetzes noch weiter reden sollte – das ist auch in Ordnung –, und Überraschendes, zum Beispiel die Forderung, die Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau mit klimapolitischen Zielen zu verknüpfen. Das war ja in der Vergangenheit für Sie überhaupt gar kein Thema. Ich finde es aber gut, dass Ihnen neuerdings Klima- und Energiefragen besonders wichtig sind. Das im Rahmen einer zeitlich befristeten Sonder-AfA anzupacken, ist in der Tat eine Neuerung, die man so ohne Weiteres nicht erwartet hätte; darüber kann man weiter diskutieren. Allerdings ist das klimapolitisch ziemlich ohne Ambitionen. Sie bleiben beim EH55-Level, ohne sozialpolitische Steuerung. Denn Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu 5 000 Euro pro Quadratmeter sind nichts anderes als nur der Nachvollzug der Preisentwicklung ohne jedweden Gestaltungsanspruch für bezahlbares Wohnen und bezahlbares Bauen. Dieser Verzicht auf Gestaltung – das ist wichtig für Sie, Herr Dr. Meister, und für die anderen Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU – war übrigens einer der Ursachen für das von Ihnen angesprochene Wirrwarr, das Peter Altmaier hinterlassen hat. Deswegen ist es aus dem Ruder gelaufen. Viel Geld wurde einsetzt, ohne die entsprechende Wirkung zu entfalten. Die befristete Sonder-AfA haben wir in der letzten Wahlperiode auf 3 000 Euro pro Quadratmeter begrenzt, weil wir eben keine Luxuswohnungen wollten. Das aber ist für Sie offensichtlich kein Kriterium. Ihre Forderungen zu Steuermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen beim selbstgenutzten Wohnraum erstaunen mich, ehrlich gesagt, ebenfalls. Denn wir haben vor nicht einmal drei Jahren gemeinsam und durchaus selbstbewusst vertreten, dass für Investitionen in Höhe bis zu 200 000 Euro gilt, dass bis zu 20 Prozent, also 40 000 Euro, in drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden können. Eine großzügigere Förderung hat es in dieser Form jedenfalls steuerrechtlich noch nicht gegeben. Das wollen Sie jetzt verdoppeln. Warum eigentlich? Warum nicht verdreifachen? Und für welche Gruppe von Einkommensbeziehern machen Sie das eigentlich? Mit anderen Worten: Sie haben Menschen im Blick, die eigentlich aus anderen Gründen diese Aufgaben wahrnehmen müssten. Das tun sie aber nicht. Ihre Forderungen im Bereich der Photovoltaik sind größtenteils überholt. Sie stellen Forderungen in Ihrem Antrag, die im Grunde genommen schon erledigt sind; das ist ganz interessant. Sowohl die Ertragsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp als auch der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sind bereits Teil des Jahressteuergesetzes. Ich vermute – am Rande ist es eben erwähnt worden; auch der Kollege Gutting hat es heute Morgen angesprochen –, Sie hätten auch noch die Anhebung der linearen Abschreibung bei Neubauten als eine Ihrer Maßnahmen vorgeschlagen. In der Vergangenheit hat das aber nicht funktioniert. Jetzt sag noch einer: Es lag an der SPD! – Das ist wie mit dem schlechten Wetter. Aber Ihr habt es einfach nicht hingekriegt. Das ist, ehrlich gesagt, eine ziemlich bedauerliche Angelegenheit; das will ich ausdrücklich betonen. Wir haben nun zwei Maßnahmen zur Förderung von Neubauten vorgesehen, die einerseits auf das Bauen abzielen, beispielsweise durch zinsverbilligte Kredite, andererseits die Eigentumsbildung bei Familien fördern. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Das ist sehr viel besser als das, was bei Ihnen an neuen Erkenntnissen gewonnen worden ist. Dass es bei Ihnen neue Erkenntnisse gibt, begrüße ich aber durchaus. Herzlichen Dank.