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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts dieser Debatte muss man sich, wenn man den Antrag intensiv gelesen hat, zunächst einmal fragen: Kann man überhaupt ernst nehmen, was da alles geschrieben steht?
Ich will Ihnen darlegen, dass und warum man das ernst nehmen sollte; denn es führt zu interessanten Schlussfolgerungen.
Nun hat sich der Kollege Brandner ja schon vom Acker gemacht. Er hat zwischendurch mal gerufen, das sei der beste Antrag, der hier je vorgelegt worden ist. Wenn man das mal juristisch betrachtet – und der Kollege Brandner nennt sich ja Jurist –, muss man sagen: Der Antrag hätte in keinem Seminar, in keiner Vorlesung Staatsorganisationsrecht im ersten Semester auch nur Bestand.
Heiterkeit des Abg. Christoph Meyer [FDP])
Da würde man sagen: Setzen, sechs, wiederholen, noch mal versuchen! Warum? Weil er grundlegende verfassungsrechtliche Fragen vollkommen ignoriert.
Erstens: Bundesstaatsprinzip. Wir haben eine föderale Ordnung in Deutschland.
Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die meisten Maßnahmen sind auf Länderebene getroffen worden.
Seid wann interessiert Sie das?)
Hier ist zwar eine Ministerpräsidentenkonferenz von einer Bundeskanzlerin bzw. einem Bundeskanzler koordiniert worden, aber die Maßnahmen haben die Länderparlamente, die Länder getroffen.
Wo stehen denn diese Kungelrunden in der Verfassung?)
So weit reicht die Kompetenz des Bundes und damit auch des Bundestages eben nicht, das durch Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu überprüfen.
Zweitens: ein grundlegendes Prinzip des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, das Bestimmtheitsgebot. Sie geben hier einen Zeitraum vor, stellen aber Fragen, die sich aus dem Zeitraum gar nicht beantworten lassen, sondern weit über diesen Zeitraum hinausgreifen. Das ist vollkommen widersprüchlich.
Drittens. Es gibt einen Grundsatz bei der Einsetzung von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, der da heißt: Wir können nur abgeschlossene Sachverhalte nachträglich begutachten.
Was machen Sie? Sie wollen einen Sachverhalt begutachten, der heute noch nicht abgeschlossen ist, und geben das in Ihren Fragen sogar zu. Auch das ist widersprüchlich und gegen das geltende Recht verstoßend.
Nur ein letztes Beispiel von vielen – ich könnte das fortsetzen –, ein Klassiker übrigens; es ist ja nicht der erste Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, den Sie stellen. Sie nehmen das Ergebnis der Fragestellung vorweg. Sie nehmen wertend vorweg, was Sie eigentlich erst aufklären wollen. Auch das ist vollkommener Nonsens und macht das verfassungsrechtlich hinfällig.
Aber ich will das auch politisch bewerten. Es ist ja schon dargelegt worden, wie schlampig hier gearbeitet worden ist, nicht nur juristisch schlampig. Es sind Fragen dabei, die einfach wiederholend reinkopiert worden sind; sie sind wortwörtlich gleich. Es sind auch Fragen dabei, die inhaltlich schon mal gestellt worden sind. Auch das bläht den Antrag auf und zeigt: Es besteht gar nicht das Interesse daran, diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Und da sind wir beim Kern der Dinge, bei den Schlussfolgerungen, die wir daraus zu ziehen haben: Sie setzen auf Verschwörungstheorien. Sie interessiert gar nicht, was hieraus wissenschaftlich an Erkenntnissen zu ziehen ist, was hieraus für folgende Pandemien für unser Verhalten zu folgern ist. Was ich besonders beschämend finde: Sie erwähnen in Ihrem Antrag nicht mit einem Wort die vielen Tausenden Toten,
die, die krank geworden sind, die heute noch unter Spätfolgen leiden.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Das ist nicht nur empathielos. Damit, dass Sie sie nicht mal erwähnen, sondern hier am Rednerpult, Herr Seitz, zum Teil auch noch in die Richtung Verschwörungstheorien gesprochen haben, instrumentalisieren Sie diese Menschen für Ihre schäbigen politischen Zwecke. Das kann man nur verurteilen.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Deshalb, meine Damen und Herren, sind die Schlussfolgerungen klar: Der Antrag ist inhaltlich vollkommen schlampig und schlecht gemacht. Er ist juristisch unterirdisch. Er ist politisch durchschaubar, und er ist menschlich wirklich vollkommen daneben. Ich kann nur sagen: So miserabel, wie der Antrag ist, eine solch miserable Alternative sind Sie für dieses Land.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Die Rede war auch miserabel!)