- Bundestagsanalysen
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben enorm hohe Energiepreise – die Steigerung ging über den Sommer und hält bis heute an – und eine in den letzten 70 Jahren nicht mehr gekannte Entwicklung der Inflation. Sie liegt zurzeit, auf Monatsbasis gesehen, bei 10 Prozent. Sie sind weit überwiegend Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und Folge der Strategie der russischen Führung, Europa, auch Deutschland, über steigende Energiepreise durch das Abschneiden von Gaslieferungen politisch und wirtschaftlich unter Druck zu setzen, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, um selbst Erfolg zu haben, den sie mit ihrer Kriegsführung bisher nicht gehabt hat. Diese Strategie darf nicht aufgehen. Wir verfügen über die Mittel, um zu verhindern, dass diese Strategie aufgeht und dass in unserem Land aufgrund der russischen Energiepolitik und der russischen Kriegspolitik Existenzen gefährdet und vernichtet werden. Genau darum geht es bei diesem Abwehrschirm, über den wir heute debattieren.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herzstück der Vorschläge sind eine Gaspreis- und eine Strompreisbremse. An der Konzeption wird mit Hochdruck gearbeitet. Es wurde in dieser Woche hier im Haus schon darüber debattiert. Natürlich ist die beste Gaspreis- und die beste Strompreisbremse, Angebot zu schaffen und Verbrauch zu reduzieren. Beides müssen wir zusammendenken,
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dennoch wird es nötig sein, dass der Staat zusätzliche Mittel mobilisiert, um die Folgen für unsere Gesellschaft abzufedern und um eine Brücke in eine wieder dauerhaft verlässliche, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung zu bauen. Wir schlagen daher vor, dass 200 Milliarden Euro über den bereits in der Pandemie eingeführten Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitgestellt werden sollen, der dafür modifiziert werden soll. Die Maßnahmen, die wir vorschlagen, sollen noch im Jahr 2022, überwiegend im Jahr 2023 und dann im Jahr 2024 finanziert werden. Es geht darum, eine Brücke über die nächsten beiden Winter zu bauen.
Die Regelung, über den WSF Mittel bereitzustellen, hat enorme Vorteile. Zum einen kann man auf diese Weise ein starkes Signal setzen: Wir stellen einen Betrag, der ausreicht, um das Notwendige abzudecken, bereit, und zwar auch überjährig. Mit diesem starken Signal, der Verlässlichkeit, dass die Mittel wirklich da sind, beeinflussen wir auch die Inflationserwartungen. So ist der Abwehrschirm, den wir hier aufspannen, auch eine Inflationsbremse, gerade weil er dieses starke Signal sendet.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zum Zweiten sind die Mittel, die der WSF verwenden soll, streng zweckgebunden. Es ist so, dass sie nur genau für die vier im Gesetz vorgeschlagenen Zwecke – Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Unternehmenshilfen und Unterstützung der KfW – ausgegeben werden dürfen und für nichts anderes. So schaffen wir es, dass die Ressourcen, die wir jetzt mobilisieren müssen, wirklich gezielt für die Bewältigung der Energiekrise und der Preisspirale eingesetzt werden und für nichts anderes. Das ist richtig und wichtig und funktioniert über den WSF sehr gut.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben – ich habe es schon gesagt – vier Instrumente. Wir haben die Gaspreisbremse. Dann haben wir die Strompreisbremse, wobei wir bei der Strompreisbremse – das ist sehr wichtig mit Blick auf die finanziellen Themen, über die wir hier sprechen – auch mit Einnahmen rechnen. Wir wollen die Zufallsgewinne abschöpfen und damit den Strompreis an anderer Stelle entlasten, aber es soll nicht allein nur ein Zuschuss sein. Wir haben Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen. Dabei gehen wir natürlich auch Beteiligungen ein, sodass man neben Ausgaben auch mit Einnahmen rechnen kann. Insofern kann man aufgrund der Zusammensetzung der Instrumente noch nicht sagen, wie es am Ende finanziell ausgehen wird. Wir haben ganz klar Ausgaben vor allem im Bereich der Gaspreisbremse, wir haben aber auch einige Instrumente, bei denen es neben Ausgaben potenziell auch zu Einnahmen kommen wird. Ich kann Ihnen sagen: Das Bundesfinanzministerium wird die Möglichkeiten, auch Rückflüsse, auch Einnahmen, auch Refinanzierung zu nutzen, bei den jeweiligen Instrumenten genau im Blick behalten.
Wir werden – ganz klar – mit dem Beschluss dieses Gesetzes nochmals feststellen müssen, dass wir uns in einer außergewöhnlichen Notsituation befinden, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt; Artikel 115 des Grundgesetzes. Das ist bereits geltende Beschlusslage des Bundestages für das Jahr 2022. Die Lage hat sich durch den vollständigen Wegfall russischer Gaslieferungen Ende August nochmals deutlich verschärft. Insofern ist der erforderliche Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und den Ausgaben, die wir hier tätigen, aus unserer Sicht evident gegeben und rechtfertigt dieses Engagement.
Es geht darum, Schaden von unserem Land abzuwenden. Es geht darum, Existenzen zu sichern, private wie unternehmerische Existenzen. Das ist erst einmal ein wichtiges Ziel als solches, aber indem wir insbesondere unternehmerische Existenzen sichern, Unternehmen helfen, durch diese Zeit zu kommen, sichern wir uns auch Steuersubstrat und Einnahmen für die nächsten Jahre. Insofern ist es auch unter dem Gesichtspunkt nachhaltiger staatlicher Finanzen geboten und verantwortbar, das zu tun, was wir hier vorschlagen.
Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Mathias Middelberg.
Beifall bei der CDU/CSU)