- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier im Bundestag wurde schon mehrmals über das Planungssicherstellungsgesetz beraten. Es gab eine öffentliche Anhörung. Die Geltungsdauer des Gesetzes wurde verlängert. Auch heute steht eine solche Verlängerung an. Die Gültigkeit endet in diesem Jahr am 31. Dezember. Eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 ist selbstverständlich geboten, um Rechtssicherheit und Planbarkeit für unsere Verwaltungen zu schaffen.
Seit Beginn der Covid‑19-Pandemie 2020 ist dieses Gesetz ein wichtiges Instrument, um Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital durchzuführen.
Lassen Sie mich eines betonen, meine Damen und Herren: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesprochen wichtig und gelebte Demokratie. Darum ist dieses Gesetz unumgänglich gewesen. Es ist das Recht einer und eines jeden Einzelnen, zu erfahren, was vor der eigenen Haustür geplant ist, und es ist das Recht eines und einer jeden Einzelnen, sich daran zu beteiligen.
In den Zeiten, als die Ämter und Behörden für Publikumsverkehr geschlossen waren – vielleicht kommt das auch in diesem Winter wieder auf uns zu –, konnten die Verfahren weiterlaufen, konnte die Öffentlichkeit hergestellt werden. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir natürlich weiter sichern. Wir wollen die zusätzliche digitale Möglichkeit der Auslegung, diese Verbesserung, selbstverständlich beibehalten, wir wollen sie verstetigen und sie nach Möglichkeit – 24 Fachgesetze sind bisher in diesem Gesetz erfasst – ausweiten; denn die Onlinebeteiligung ist ein absolut zeitgemäßer und zukunftsorientierter Digitalisierungseffekt. Onlinedialoge, Telefon- und Videokonferenzen sind eine Alternative für unumgängliche Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen. Mehr noch, das Gesetz wurde sehr positiv aufgenommen. Es hat sich als Kriseninstrument bewährt und ist nicht nur als Pilot der digitalen Planakte zu sehen.
Die Evaluierung des Gesetzes, die heute Nachmittag vorgestellt wurde, sehen wir als Fundament für die jeweiligen Fachbereiche, um eine dauerhafte Anschlussregelung zu finden. Das ist für mich das Hauptziel: dass hiermit der richtige Weg für einen modernen Staat erklärt wird. Meine Damen und Herren, wir nutzen das Gesetz als dringend notwendigen Digitalisierungsschub und werden unsere Verwaltung damit deutlich bürgerfreundlicher machen. Für die einen ist es schwer, zu den Dienstzeiten aufs Amt zu kommen, um Einsicht in Unterlagen zu nehmen. Für andere bedeutet der Gang zum Amt eine Hürde, weil sie körperliche Einschränkungen haben, sei es Skiunfall, Rollstuhl oder Rollator. Die Digitalisierung ist da einfach ein riesiger Gewinn.
Der nächste Schritt muss sein, die Prozesse für alle einfacher zu gestalten. Wir wollen staatliches Handeln schneller, effektiver und besser machen. Außerdem werden wir dauerhaft anwendbare Prozessabläufe entwickeln. Wir werden die öffentliche Infrastruktur, Netze modernisieren, Planung, Genehmigung und Umsetzung deutlich beschleunigen. Das bringt positive Effekte, auch im Hinblick auf die weitere Modernisierung der Verwaltung.
Wir als Fortschrittskoalition haben einen modernen Staat fest im Blick. In unserem Koalitionsvertrag haben wir ambitionierte, wichtige, nein, entscheidende Punkte aufgelistet. Digitale Akteneinsicht, digitale Dokumentation, digitale Beteiligung sollten für alle Verfahrensbeteiligten zum Standard werden. Wir wollen Kommunen bei der Beschaffung der leistungsfähigen IT-Infrastruktur unterstützen und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es wichtig, dass als erster Schritt nun diese Verlängerung auf den Weg gebracht wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun Philipp Amthor das Wort.
Mamas Liebling!)