Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der umfassenden Weiterentwicklung – „Weiterentwicklung“, Herr Dr. Tebroke – des von der Union im Übrigen mitbeschlossenen Gute-KiTa-Gesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und setzen ein klares Signal für mehr Aufstiegschancen, und zwar unabhängig von der eigenen sozialen Herkunft. Als Bund bleiben wir damit nicht nur verlässlicher Partner der Länder bei der Kinderbetreuung, sondern machen wir auch einen großen Sprung hin zum Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundeseinheitlichen Standards, das wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben. Wir als Freie Demokraten haben uns schon lange dafür eingesetzt, den Fokus auf echte Qualitätsverbesserungen zu legen. Daher freut es mich sehr, dass wir dies nun gemeinsam in der Ampelkoalition angehen. Der Bundesfinanzminister stellt für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung durch das KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung – 4 Milliarden Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, die im Übrigen in der Finanzplanung der vorherigen Regierung ebenso wenig eingeplant waren wie Mittel für die Fortführung des Sprach-Kita-Programms, was ja gerade Thema war. Weder das eine noch das andere haben Sie finanziell abgesichert. Von daher sind das alles Sonntagsreden, die Sie hier halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, somit unterstützen wir trotz der schwierigen Haushaltslage des Bundes die Länder in den kommenden Jahren weiter, und zwar, weil wir uns als Koalition die Förderung der Startchancen unserer Kinder so enorm auf die Fahnen geschrieben haben. Hierfür liegt uns – das muss man sehr deutlich sagen – ein richtig guter Gesetzentwurf vor. Ich sage Ihnen auch gerne, warum. Zum einen kommt der Gesetzentwurf nämlich den zentralen Kritikpunkten der Sachverständigen aus der letzten Legislaturperiode am Gute-KiTa-Gesetz nach. Zum anderen orientiert er sich klar an den wissenschaftlichen Empfehlungen des Evaluationsberichtes der Bundesregierung zum KiTa-Qualitäts- und ‑Teilhabeverbesserungsgesetz. Daran sieht man, dass uns als Ampelkoalition die Wünsche der Erzieherinnen und Erzieher, der Eltern, der Familien und der Kinder wichtig sind. Was heißt das jetzt aber konkret? Erstens. Wir als Freie Demokraten haben uns dafür eingesetzt, dass neue Maßnahmen der Länder für die pauschale Beitragsentlastung auf Kosten der Qualität ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr durch den Bund – „durch den Bund“, Herr Bollmann; den Ländern ist das weiterhin möglich – finanziert werden. Das ist sinnvoll; denn wir wollen einen klaren Fokus auf mehr Qualität legen. Bundesländer, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes in Beitragsentlastungen investiert haben, müssen nun mindestens 50 Prozent der Mittel in die vorrangigen Handlungsfelder investieren. Bei den sieben prioritären Handlungsfeldern geht es um wirkliche Qualitätsverbesserungen. Hierzu zählen beispielsweise ein guter Betreuungsschlüssel, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachkräften, die Stärkung der Kitaleitung und der Kindertagespflege oder die deutlich stärkere Förderung der sprachlichen Bildung. Zweitens. Nachdem wir als FDP ausdrücklich dafür geworben haben, müssen künftig die Kitagebühren bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden. Damit werden finanziell schwächere Familien spürbar entlastet. Diejenigen Eltern, die beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss erhalten, sind bereits seit 2019 im gesamten Bundesgebiet von den Gebühren befreit. In diesem Zusammenhang appelliere ich dringend an die Bundesländer, diesem richtig guten Gesetzentwurf zuzustimmen, um zu zeigen, dass ihnen die Qualität in der frühkindlichen Bildung ebenso wichtig ist wie uns. Es kann nicht sein, dass einige Länder immer neue Forderungen aufstellen und ihren landeseigenen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen. Um es ganz klar zu sagen: Die Aufgabe der Länder ist es, die Kitas und Schulen hervorragend auszustatten. Das ist ihre Aufgabe. Wir als Bund unterstützen mit dem Gesetz die Länder in ihren Aufgaben, weil wir sehen, wie wichtig es ist, dass alle Kinder in ihren Talenten gefördert werden und dass Fachkräfte in ihrer Arbeit unterstützt werden, damit wir Aufstiegschancen und weltbeste frühkindliche Bildung für alle ermöglichen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sind wir auf einem sehr guten Weg in Richtung eines gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozesses mit bundesweiten Standards. Ich freue mich auf das weitere parlamentarische Verfahren und besonders auf die öffentliche Anhörung der Sachverständigen. Herzlichen Dank.