Wir stehen zur Verfügung. Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, für Ihre Geduld und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden alles dafür tun, dieses Gesetz, das KiTa-Qualitätsgesetz, abzuändern, damit es zu einem Qualitätsgesetz wird, – – und darum bitten wir um angeregte, konstruktive Beratung. Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein – Sie nennen das so – KiTa-Qualitätsgesetz. Der Name hört sich erst mal wunderbar an; nur leider steckt auch hier nicht das dahinter, was man mit einem KiTa-Qualitätsgesetz verbinden oder dahinter vermuten würde. Sehr geehrter Herr Kollege Seestern-Pauly von der FDP, vielleicht erinnern Sie sich, dass Sie bei der Verabschiedung des Gute-KiTa-Gesetzes vorgeschlagen haben, nicht von einem „Gute-KiTa-Gesetz“ zu sprechen, sondern von einem „Verpasste-Chancen-Gesetz“. Und genau daran mussten wir uns erinnern, als wir uns mit diesem Gesetzentwurf befasst haben. Aber kommen wir zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Positiv hervorzuheben ist sicherlich, dass für 2023 und 2024 wieder jeweils 2 Milliarden Euro in die Hand genommen werden, um die Länder und die Kommunen zu unterstützen, die Bundesmittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung vor Ort zu nutzen. Das ist gut so. Aber ist der Gesetzentwurf überhaupt dazu geeignet, und entspricht er überhaupt den verfassungsrechtlichen Vorgaben, Frau Ministerin? Sie sprechen von gleichen Lebensverhältnissen in Flensburg und in der Eifel. Ja, zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes – und ich erinnere, dass das auch damals berechtigterweise und kontrovers debattiert worden ist – müssen Sie auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse abstellen. Aber wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, dann bin ich doch mindestens irritiert. Im Kern, meine Damen und Herren, geht es natürlich um die Frage, wofür die Bundesmittel verwandt werden: zur Verbesserung der Qualität oder aber zur Absenkung der Elternbeiträge. Laut Gesetzentwurf wird in den Bundesländern, in denen bis zum 31. Dezember 2022 noch keine Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz für die Senkung von Elternbeiträgen eingesetzt wurden, wie zum Beispiel im Bundesland Baden-Württemberg, dies auch zukünftig nicht möglich sein. Das gilt auch dann, wenn alle bundesweit empfohlenen Qualitätskriterien erfüllt würden. Andererseits werden qualitätssteigernde Maßnahmen nicht mehr finanziert, wenn sie nicht ausdrücklich auch priorisiert sind. Im Gegensatz dazu – und hier zeigt sich eigentlich der eklatante Widerspruch sehr deutlich – dürfen Länder wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern die Bundesmittel weiterhin für die Beitragsentlastung verwenden, auch wenn sie bundesweit den schlechtesten Fachkraft-Kind-Schlüssel aufweisen. Ich frage Sie, liebe Ampel: Wie sollen auch nur im Ansatz im Bundesgebiet vor diesem Hintergrund gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden können? Ist es im Gegenteil nicht gerade so, dass durch diese Regelung im Gesetz – ich hoffe, dass wir sie ändern können – die Lebensverhältnisse sich weiter auseinanderentwickeln, weil die einen Länder weiter Beitragsentlastungen mit den Geldern ermöglichen und die anderen Länder weiter in Qualität investieren? Dann haben wir noch größere Unterschiede zwischen unseren Bundesländern, und gerade das wollten wir doch nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der FDP und auch aus Bündnis 90/Die Grünen, Sie werden sich an einige kritische Beiträge erinnern, die Sie damals dazu vorgetragen haben, dass die Bundesmittel auch zur Beitragsentlastung verwendet werden dürften, und Sie wissen auch, dass wir als Union damals die Bundesmittel lieber ausschließlich in die Qualität investiert hätten. Sie haben an einigen Stellen durchaus berechtigterweise darauf hingewiesen. Ich darf einen Beitrag aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zitieren. Frau Baerbock: Und so weiter, und so weiter. Allerdings – und das ist der große Unterschied, meine Damen und Herren –: Zu dieser Zeit gab es zu den Bundesmitteln für das Gute-KiTa-Gesetz zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Kinderbetreuung. Damals gab es noch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, damals gab es noch die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“, und damals gab es noch das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Und jetzt stehen alle diese Programme vor dem Aus, auch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren, und wir als Union werden uns mit Nachdruck dagegen wenden. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt und auch heute noch einen Änderungsantrag zum Einzelplan 17 präsentiert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Sprach-Kitas als Bundesprogramm erhalten bleiben. Mit dem Hinweis, liebe Ministerin, das würde ja alles in dem neuen KiTa-Qualitätsgesetz aufgenommen werden, machen Sie sich einen schlanken Fuß. Ich kann nicht erkennen, dass irgendwo eine Aufstockung des Programms geplant ist. Denn Sie müssten zum einen um rund 200 Millionen Euro aufstocken, wenn Sie die Maßnahme weiterführen würden, und zum anderen haben Sie nicht erklärt, wie zur Mitte des kommenden Jahres, wenn denn dann das KiTa-Qualitätsgesetz greift, die Kapazitäten wiederaufgebaut werden können, insbesondere die Personalkapazitäten, die gerade zusammengebrochen sind. Sie verantworten den Zusammenbruch hochwertiger Strukturen, – – und das müssen Sie sich vorhalten lassen.