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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Putins Krieg ist nicht nur ein Krieg gegen die Ukraine, sondern eine Attacke gegen
Europa als Ganzes, gegen unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren sozialen Frieden. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir ein starkes
Signal für ein soziales Europa. Dazu trägt auch dieser Gesetzentwurf bei, mit dem wir die Bestimmungen der sogenannten Umwandlungsrichtlinie im Hinblick auf die
Mitbestimmung umsetzen.
Die unternehmerische Mitbestimmung ist ein hohes Gut in Deutschland und in vielen anderen EU-Ländern. Doch wir erleben leider immer wieder, dass sie
ausgehöhlt oder gezielt umgangen wird, auch indem Unternehmen ihren Standort in ein anderes EU-Land verlagern. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir deutlich: Die
europäische Niederlassungsfreiheit darf nicht zum Vehikel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten werden; denn beides ist wichtig,
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
und beides ist möglich: unternehmerische Freiheit und hohe soziale Standards. Dafür steht auch diese Bundesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir in erster Linie die Mitbestimmung in Gesellschaften deutscher
Rechtsform, die aus einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehen. Ein Beispielsfall für eine solche
Herein-Umwandlung wäre zum Beispiel der Formwechsel einer österreichischen GmbH in eine GmbH deutschen Rechts.
Nun wird es erstmals Regelungen zur Sicherung der Mitbestimmung für solche Fälle geben. Dabei orientieren wir uns an bereits bestehenden Regelungen.
Im Falle einer grenzüberschreitenden Umwandlung gilt nun auch das, was bereits für die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft, der SE, gilt: Ein besonderes
Gremium der Beschäftigten soll mit der Unternehmensleitung in Verhandlungen zur Mitbestimmung treten. Das Ziel ist eine Mitbestimmungsvereinbarung. Scheitern
diese Verhandlungen, gelten gesetzliche Auffangregelungen.
In jedem Fall sieht der Gesetzentwurf vor, dass bestehende Mitbestimmungsrechte umfassend geschützt werden: das sogenannte Vorher-nachher-Prinzip.
Damit ist sichergestellt, dass die Beschäftigten keine Mitbestimmungsrechte verlieren, wenn es zu einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer
grenzüberschreitenden Spaltung kommt. Auch im Fall einer nachfolgenden innerstaatlichen Umwandlung, also beispielsweise bei einer Verschmelzung zu einer
inländischen Kapitalgesellschaft, wollen wir die Mitbestimmung wirksam schützen.
Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Vorhabens, mit dem wir in schwierigen Zeiten den Beschäftigten in Europa den Rücken stärken und für mehr soziale
Sicherheit sorgen.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank!
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die Unionsfraktion spricht jetzt Axel Knoerig.
Beifall bei der CDU/CSU)