Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. – Wir wollen in der Tat im Bereich der stationären Versorgung etwas einführen, was in vielen anderen europäischen Ländern schon gelungen ist, nämlich dass die Fallpauschalenleistung, also die Leistung, die stationär erbracht wird, auch erbracht werden kann, indem auf die Übernachtung verzichtet wird. Das kann man mit dem Begriff „Tages-DRG“ beschreiben. Auf jeden Fall führt das dazu, dass bei der Pflege massiv entlastet werden kann. Man kann allerdings auch Leistungen, die bisher stationär erbracht wurden, komplett ambulant erbringen. Da sind natürlich die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gefordert, sich einzubringen. Sie alle kennen den AOP-Katalog. Man könnte sich vorstellen, dass wir diesen Katalog, der ja vorliegt, stärker, ausweitend in die Versorgung einbringen. Wir können es uns nicht länger leisten, die ambulanten und die stationären Bereiche gegeneinanderzustellen. Vielmehr muss hier miteinander gearbeitet werden. Das verbessert die Effizienz der Versorgung und die Versorgungsqualität und ist auch die einzige Art und Weise, – – wie wir dem Mangel in Zukunft begegnen können.