Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. – Das Gutachten von Professor Schreyögg, auch im Auftrag des BMG erstellt, ist mir natürlich bekannt. Und im Rahmen der Vorbereitung der Maßnahme „Hybrid-DRG“, wo es darum geht, dass Fallpauschalen, für die bisher stationäre Aufenthalte notwendig waren, in ambulanter Erbringung abgerechnet werden können, werden wir dieses Gutachten berücksichtigen. Das würde dann auch dazu führen, dass beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen – jetzt spreche ich von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen –, die an der Versorgung dieser Patienten teilnehmen wollen, diese Möglichkeit bekämen. Wir müssen das System öffnen, sodass also stationäre Leistungen ohne Aufenthalt in der Klinik erbracht werden können. Das setzt Pflegekräfte frei; genauer gesagt: Die Pflegekräfte werden dann dort weiterbeschäftigt, sind aber nicht mehr überlastet. Gleichzeitig müssen wir aber auch die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte nutzen, damit sie stärker in die stationäre Versorgung eingebunden werden können. Da ist dieses von Ihnen erwähnte Gutachten sehr wichtig, und das werden wir selbstverständlich mitberücksichtigen.