Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2013 hat Altbundestagspräsidentin Rita Süssmuth in diesem Hause im Großen Protokollsaal den Deutschen Schöffenpreis erhalten. Sie erhielt diese Ehrung als Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes für ihr Engagement für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Im Rahmen der Preisverleihung sagte Rita Süssmuth, für eine Verurteilung brauche es „mehr als Wissen“. „Du musst wissen, wo du als Mensch stehst.“ Schöffen hätten oft „einen anderen Zugang“. Es dürfe nicht immer nur der mitreden, der die „Kompetenz professionell erworben“ habe. Sie ergänzte: „Wenn wir nur noch zu Spezialisierten werden, mögen wir tolle Kopfmenschen sein.“ Urteile müssen selbstredend nach Recht und Gesetz gesprochen werden. Aber auch der gesunde Menschenverstand eines vermeintlichen Laien ist für eine faire, von der Gesellschaft akzeptierte Rechtsprechung von enormer Bedeutung; denn Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, nicht im Namen von Richter XY. Der normale Mensch von der Straße muss sie verstehen und nachvollziehen können. So erreichen wir eine akzeptierte Rechtsprechung. Die Bedeutung des richterlichen Ehrenamtes für die Rechtsprechung ist also groß. Anerkennung gibt es aber wenig, und die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf gestaltet sich oftmals schwierig. Mit ein Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Regelungen zum richterlichen Ehrenamt in ihrer Form seit rund einem halben Jahrhundert bestehen und eine Lebensrealität widerspiegeln, die eher der Vergangenheit angehört. Deshalb müssen wir sie den geänderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So müssen wir die Freistellungsregeln verbessern. Es kann nicht weiter angehen, dass Stunden bei Gericht, die in die Gleitzeit fallen, bei Tarifbeschäftigten nicht als entschuldigtes Fehlen gutgeschrieben werden und damit kein Vergütungsanspruch besteht. Wir müssen uns von der starren Altersgrenze verabschieden. Ein modernes Schöffenrecht muss berücksichtigen, dass heutzutage deutlich mehr Menschen auch im hohen Alter noch körperlich und geistig gesund sind. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, 21 Mitglieder des Deutschen Bundestages sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits 70 Jahre alt oder werden innerhalb dieser Wahlperiode den 70. Geburtstag feiern. Wir werden ihnen doch nicht allen Ernstes die für die Strafrechtspflege erforderliche geistige Beweglichkeit absprechen wollen. Um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu stärken, brauchen wir darüber hinaus einen bundesweit einheitlichen Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl. Durch gezielte mediale Kampagnen steigen die Chancen einer breiten Berichterstattung, und das Amt bekommt die Aufmerksamkeit, die es verdient. Darüber hinaus brauchen wir eine sachverständige Ansprechstelle und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Vorhaben müssen umgesetzt werden; denn das Schöffenamt ist gelebte Volkssouveränität. Bitte helfen Sie dabei mit, und unterstützen Sie unseren Antrag! Die gut 100 000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Deutschland werden es Ihnen danken. Vielen Dank.