Das ist einfach keine solide Grundlage, um so etwas heute zu beschließen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie wissen nicht einmal, wie viele Leute von diesen Maßnahmen profitieren werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die Pandemie als auch die Energiekrise sind in der Lage, Menschen im Land, die Politik und die Gesellschaft als Ganzes bis zum Äußersten zu fordern. Das allein, sehr geehrter Herr Minister Heil, bedeutet aber nicht, dass wir zur Bewältigung beider Krisen dieselben Werkzeuge nutzen können. Auch wenn es gefühlt ähnliche Situationen sind, unterscheiden sie sich insbesondere wirtschaftlich deutlich voneinander. Im ersten Lockdown mussten wir völlig gesunden Unternehmen von einem Tag auf den anderen den Kundenverkehr untersagen. Millionen von Arbeitnehmern hätten innerhalb von kürzester Zeit auf der Straße gestanden, wenn wir sie nicht – vor allem mit dem Kurzarbeitergeld – aufgefangen hätten. Heute hingegen, nach den zwei schwierigen Jahren, finden wir oft bereits angeschlagene Unternehmen vor, die eigentlich produzieren könnten, aber bei denen es sich aufgrund der hohen Energiepreise nicht mehr lohnt, die es sich einfach nicht mehr leisten können. Und da alles so knapp wird, werden die Produkte, die diese produzieren, auch immer rarer und dadurch eben noch teurer. Um diese Spirale zu durchbrechen, dürfen wir unsere Unternehmen jetzt auf keinen Fall dichtmachen lassen. Sie müssen also so lange wie möglich offen gehalten werden, um den Angebotsschock nicht noch weiter zu beschleunigen und um die Nachfrage nach Produkten weiter bedienen zu können. Unternehmen, die, wie Minister Habeck sagen würde, einfach aufhören, zu produzieren, dürfen aber gar keine Kurzarbeit anmelden. Von gestiegenen Energiepreisen betroffene Unternehmen erfüllen nicht die Voraussetzungen zur Anmeldung von Kurzarbeit; das hat auch die öffentliche Anhörung ganz deutlich gezeigt. Und das zeigt Ihnen: Es ist eben nicht dieselbe Art von Notlage, in der wir stecken, weder rechtlich noch wirtschaftlich. Anstatt auf dieselben alten Rezepte zu setzen, haben Sie heute eine Reihe anderer Maßnahmen verkündet. Sie wollen 200 Milliarden Euro Schulden machen, um einen Schirm über den Energiesektor zu spannen. Sie wollen so die Preise senken. Vor ein paar Tagen hat der Finanzminister noch betont, dass nicht jede Belastung abgefedert werden kann; heute klang das anders. Am Ende haben Sie sich auf etwas geeinigt. Das ist jetzt so. Aber dann stellt sich die Frage, ob diese 200 Milliarden Euro Schulden nicht auch die bessere Lösung sind, wenn es darum geht, bessere Maßnahmen zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes zu ergreifen. Die Regierungsfraktionen wollen zusätzlich aber die Bundesregierung ermächtigen, wieder Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen und Kurzarbeitergeld auszuzahlen, bevor Urlaub und Überstunden abgebaut sind. Das klingt natürlich großzügig. Aber die Frage, die sich dann stellt, lautet: Wie finanzieren Sie das? Der Blick in den Haushaltsentwurf zeigt: Sie haben null Euro für diese Maßnahmen eingestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit sind aufgebraucht; das wurde uns noch mal eindrücklich von der Bundesagentur mitgeteilt. Sie wollen die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung nutzen. Dafür wird aber die Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,6 Prozent sicherlich nicht ausreichen. Wir können uns keine schwindelerregend hohen Sozialversicherungsbeiträge leisten. Sie können uns zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht mal sagen, wie viel diese Maßnahmen kosten werden. Wenn Sie das Kurzarbeitergeld als Instrument in der Energiekrise einsetzen wollen, dann sollten Sie ein Krisenkurzarbeitergeld schaffen, das steuerfinanziert ist und das auch im Haushalt mit Geld hinterlegt ist; denn die Rücklagen sind nicht mehr da. Kurzarbeitergeld per se, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für die CDU/CSU ein Herzensanliegen. Wir haben es nicht nur in den letzten Jahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der SPD, genutzt, um Deutschland durch die Krise zu steuern, sondern es selbst 1956 ins Gesetz geschrieben. Deshalb stehen wir auch weiter zu diesem Instrument. Vor dem aktuellen Hintergrund werden wir aber einer Veränderung beim Kurzarbeitergeld, nämlich der Ausweitung, in der jetzigen Lage nicht zustimmen. Das ist wirtschaftspolitisch einfach nicht angezeigt, und die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung sind nicht Verfügungsmasse für Ihre Krisenpolitik. Wenn Sie ein Krisenkurzarbeitergeld schaffen wollen, dann hinterlegen Sie es mit Steuermitteln im Haushalt. Dann können wir uns noch mal überlegen, ob wir Sie dabei unterstützen. Vielen Dank.