Herr de Vries, wenn Sie gestern bei der Regierungsbefragung zugehört hätten, Wenn es Ihnen wirklich um den Kindesschutz ginge, dann würden Sie die Möglichkeiten auf den Tisch legen, die meine Kollegin Frau Loop schon erwähnt hat, nämlich die, die seit 16 Jahren nicht behandelt worden sind. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr 15 Jahren wird uns erzählt, dass man mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ganz einfach Straftaten aufdecken könne. Das ist aber de facto falsch. Beispiele, die die Absurdität dieser Debatte zeigen, haben wir zuhauf und massenhaft, und wir haben sie auch hier im Haus gehört. Argumentiert wird immer mit den krassesten Fällen: nicht nur mit sexualisierter Gewalt, sondern Herr Throm hat auch den Rechtsterrorismus angesprochen. Aber wir können uns das auch mal ganz genau im Detail anschauen am Beispiel des NSU. Es wird nämlich immer wieder gesagt: Den NSU hätte man verhindern können, hätte man die Vorratsdatenspeicherung gehabt. Wenn man sich das aber mal genauer anschaut, wird klar, dass doch Folgendes der Fall war: Wir hatten circa 20 Millionen Verbindungsdaten, 14 000 Namen und Adressen wurden gespeichert. Und, hat man die Täter ermittelt? Nein, man hat sie nicht ermittelt. Nach mehr als einer Dekade haben sie sich selbst enttarnt. – Es beweist, dass Ihr Argument nicht zieht, Herr Throm. Seit über 15 Jahren versuchen die Union und das Innenministerium – Grüße gehen raus an Nancy Faeser –, mit möglichst emotionalen Beispielen die Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung durchzusetzen. Und fast genauso lange sagen uns höchste Gerichte: So geht es nicht! 2010, 2014, 2016, 2020 und jetzt 2022 sind Sie mit Ihrer Politik vor Verfassungsgerichten krachend gescheitert. Sie haben noch keinen Vorschlag vorgelegt, der in irgendeiner Form verfassungskonform war. Jetzt mal im Ernst: Wenn man fünfmal vor Gerichten gesagt bekommt: „Das Pferd, das man reitet, ist tot“, dann sollte man endlich absteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, statt mal das eigene Verhältnis zum Rechtsstaat zu reflektieren, stellen Sie sich heute allen Ernstes wieder hierhin und machen einen offen verfassungswidrigen Vorschlag für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Denn nichts anderes ist Ihre IP‑Adressen-Speicherung. Nichts anderes ist es! dann hätten Sie gehört, wie unsere Familienministerin gesagt hat, dass sie gegen die anlasslose Massenüberwachung ist. Ich finde, das ist klar genug. Das Einzige, was Ihnen einfällt, ist: weiter überwachen und weiter speichern, und das bei allen Internetnutzerinnen und Internetnutzern. Das zeigt, dass Sie Ihren Kompass in Grundrechtsfragen völlig verloren haben. Mit Quick Freeze und Log-in-Fallen geben wir den Sicherheitsbehörden endlich grundrechtskonforme und zielgerichtete Instrumente an die Hand. Statt dass sie weiterhin auf Gerichtsentscheide warten müssen, mit denen Ihre Politik im Zwei- und Vierjahrestakt einkassiert wird, geben wir den Sicherheitsbehörden rechtssichere Instrumente an die Hand. Mein letzter Satz. Ja, der letzte Satz. Ich empfehle der Union mehr Selbstreflexion und inhaltliche Aufarbeitung. An diesem Antrag erkennt man, dass das dringend notwendig ist. Danke schön.