Danke. – Herr Kollege Höferlin, das war ja mehr eine Plenarrede als eine Zwischenintervention. Ah ja. – Herr Kollege Höferlin, wir haben doch gerade gesehen, dass Sie wieder alles durcheinanderschmeißen, indem Sie von Vorratsdatenspeicherung in Gänze sprechen. Das ist nicht Inhalt unseres Antrags, und das ist auch nicht das, was der EuGH eröffnet hat. Der EuGH hat ausdrücklich in einem der vier Ausnahmefälle die Möglichkeit eröffnet, dass bei schwerer Kriminalität eine anlasslose Speicherung der IP‑Adressen stattfinden kann. Und nichts anderes verlangen wir von der Ampel, von der Bundesregierung, vom Bundesjustizminister; die Innenministerin will es ja sowieso. Darum geht es: Wir wollen maximalen Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie. – Ich glaube Ihnen, dass Sie das wollen; aber Sie machen es nicht. Mit Quick Freeze haben Sie ein Mittel an der Hand, das für die Zukunft im Übrigen nicht IP‑Adressen, sondern Verkehrs- und Standortdaten auslesen will – also die ganz bösen Daten nach Ihrer Lesart –, aber eben nicht die Möglichkeit gibt, Täter zu ermitteln. Sie kennen den Fall – das ist jetzt nicht Kindesmissbrauch – von dem Attentäter von Hanau, wo auch nicht nachvollzogen werden konnte, welche 500 Personen auf seiner Homepage waren, bevor er die Tat begangen hat, weil eben keine Auslesung der IP‑Adressen möglich war, und Sie kennen den Fall von Wermelskirchen, den ich Ihnen gerade geschildert habe – alles Fälle, bei denen Sie mit Quick Freeze scheitern werden. Jetzt gestehe ich Ihnen zu – das habe ich in der Rede gesagt –, dass Sie sich auf die Positionen bezogen haben, die wir hatten, und darauf, was der EuGH dazu gesagt hat. Ich fordere Sie von FDP und Grünen aber auf, auch Ihre Positionen zu überprüfen und die Möglichkeiten, die der EuGH uns allen und Ihnen gegeben hat, – – tatsächlich auch zu nutzen. Sonst werden Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht.