Danke schön, Frau Präsidentin. – „Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, lang lebe die Vorratsdatenspeicherung!“ – das ist der Tenor Ihres zweiseitigen Antrags. Am Ende ist es so, dass Sie für die Vorratsdatenspeicherung schlichtweg immer neue Namen erfinden. – Jetzt müssen auch Sie mal zuhören, wenn Sie die ganze Zeit aus zwei Seiten vortragen. – Aus der „Vorratsdatenspeicherung“ haben Sie in der Vergangenheit einmal die „Mindestspeicherfrist“ gemacht; heute nennen Sie es „IP‑Adressen-Speicherung“. Am Ende muss ich Sie wirklich fragen: Warum betreiben Sie immer noch Politik mit diesem Tunnelblick? Herr Throm, Sie haben mich angesprochen. Das, was Sie zitiert haben, ist letztlich die Problembeschreibung, die wir der Fragestellung vorangestellt haben. Wenn Sie sagen, wir würden auf alten Ideologien herumreiten – so haben Sie es gerade eben genannt –, frage ich Sie: Was machen Sie, nachdem Sie in 16 Jahren fünfmal krachend auf die Nase gefallen sind mit Ihren Vorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung? Ihr Antrag hat ja auch Fragen über Fragen offengelassen: Was macht man mit den sechs Monaten? Warum nicht 12 oder 24 Monate? Warum nicht fünf Jahre? Mit Ihrem Beispiel könnte man auch länger speichern. Wie schützen Sie Personengruppen wie Anwälte, Geistliche, Journalisten, Abgeordnete, wenn Sie bei allen Vorratsdatenspeicherung machen? Sie riskieren doch, mit Ihrem Vorschlag ein sechstes Mal krachend zu scheitern. Deswegen werden wir einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorlegen, mit dem wir nicht scheitern. Denn es ist besser, die Messer zu schärfen, die Straftäter zu ermitteln, als mit untauglichen verfassungswidrigen Werkzeugen wieder zu scheitern und den Zustand der 16 Jahre wiederherzustellen, nämlich gar keine Instrumente zu haben. Das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen: Sie riskieren, wieder zu scheitern und nichts zu erreichen, während wir uns auf dem verfassungsmäßigen Boden mit schärferen Werkzeugen den Straftätern nähern, um sie dingfest zu machen.