Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert und es ist eher erschreckend, wie oberflächlich und teilweise auch kaltschnäuzig manche Rednerinnen und manche Redner der Ampel, insbesondere von FDP und Grünen, hier über das Leid von Kindern bei Kindesmissbrauch einfach hinwegreden und ihr ideologisches Steckenpferd reiten. Es ist wirklich erschreckend. Herr Kollege Kuhle, ich komme zu Ihnen. Mir ist diese Woche eine Kleine Anfrage der FDP von Dezember 2020 in die Hände gefallen, unter anderem von den Herren Kuhle, Thomae, Buschmann und Höferlin gestellt. Ich will einmal versuchen, Sie mit ihren eigenen Worten davon zu überzeugen, dass wir bei den IP‑Adressen weiterkommen und der anlasslosen Speicherung weiterkommen müssen. Sie sagen, sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder richtet, ist eine der schwersten Straftaten, die in unserer Gesellschaft vorkommt. Richtig! Deshalb unterfallen diese auch dem Urteil des EuGH, was die Ausnahmen zur IP‑Adressen-Speicherung anbelangt; das schreiben Sie selber in der Vorbemerkung der Fragesteller. Weiter geht es in der Vorbemerkung der Fragesteller: Alle drei Punkte sind am besten zu erreichen, wenn wir den Ermittlerinnen und Ermittlern das geben, was sie fordern, nämlich auch eine rückwirkende Speicherung der IP‑Adressen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die beste Prävention ist, die Täter aus dem Verkehr zu ziehen und dann schnellstmöglich dingfest zu machen, damit zukünftige Taten verhindert werden. Jetzt hat der EuGH Ihnen und uns allen einen Weg hierzu aufgezeigt. Eigentlich hätte ich gedacht: Sie feiern heute das Urteil des EuGH. – So richtig amüsiert sehen Sie aber gar nicht aus, weil der EuGH nämlich mehr entschieden hat als das, was Sie nach Ihrer Ideologie wollen. Jetzt können wir diskutieren und uns gegenseitig vorwerfen, Herr Kollege Buschmann, Herr Kuhle, was wir 16 Jahre lang gemacht haben oder nicht gemacht haben, vier Jahre davon waren Sie aber dabei. Umgekehrt können wir sagen, dass Sie seit vielen Jahren auf Ihrer Position beharren. Der EuGH hat sich bewegt. Er ist nicht mehr der reine Schutzpatron der Datenschützer und der FDP. Er hat gesehen, dass die zunehmende Zahl von sexualisierter Gewalt, insbesondere im Internet, gegenüber Kindern hier eine Öffnung erfordert. Diese Möglichkeit gibt er uns. Wir dürfen schlichtweg, wenn wir es ernst meinen mit dem Schutz von Kindern, nicht hinter diesen Möglichkeiten, die der EuGH uns allen gewährt, zurückbleiben. Das machen Sie aber mit Ihrem Vorschlag „Quick Freeze“. Ich habe gar nichts dagegen, dass wir Quick Freeze machen. Denn da sind nämlich auch die Verkehrs- und Standortdaten dabei, nicht nur die IP‑Adressen; aber eben nur für die Zukunft. Gar keine Frage! Aber alle Ermittlerinnen und Ermittler sagen uns, dass wir auch für einen gewissen Zeitraum in die Vergangenheit diese anlasslose Speicherung von Daten brauchen, die dann mit Richterbeschluss ausgelesen werden können. Die Frau Innenministerin – sie wäre heute sicherlich da gewesen, aber aus bekannten Gründen kann sie heute nicht da sein; wir senden ihr Genesungswünsche – hat dies erkannt, nachdem sie ins Amt gekommen ist, und – Respekt! – sie hat ihre Meinung geändert. Herr Minister Buschmann, machen Sie dies auch! Sie werden Ihrer Aufgabe sonst nicht gerecht. Deswegen wird der Umgang mit dieser Frage zum Lackmustest für die Ampel: ob sie es mit dem Schutz der Kinder ernst meint und Sicherheit und Schutz für unsere Bevölkerung, insbesondere die Schwächsten, gewährleistet oder ob sie tatsächlich auf ihren alten Ideologien herumreitet und Klientelpolitik betreibt. Nichts anderes machen nämlich Grüne und FDP. Letzte Bemerkung, zum Nachdenken. Der Täter von Wermelskirchen – das ist der Täter, bei dem auch ein wenige Monate altes Baby Opfer wurde – hatte Kontakt mit dem Haupttäter aus Münster, allerdings über einen Aliasnamen. Das hat man später herausbekommen, nachdem der Fall Wermelskirchen bekannt wurde und dahin gehend ermittelt wurde. Man hat schon damals versucht, unter dem Aliasnamen eine IP‑Adressen-Abfrage zu machen; allerdings ging die aus bekannten Gründen ins Leere. Wenn es diese Regelung, die wir heute beantragen, damals schon gegeben hätte – ja, darüber können wir diskutieren; Sie wissen genau, dass die SPD nicht mitgemacht hat –, dann hätten wir damals diesen Täter aus Wermelskirchen früher aus dem Verkehr ziehen können. Aber jetzt ist es Ihre Verantwortung. Sie haben die Verantwortung dafür, dass solche Fälle, in denen die Täter nicht frühzeitig ermittelt werden können, in Zukunft nicht mehr passieren – für alle Fälle, die in Zukunft stattfinden. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.