Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute – Klammer auf: mal wieder; Klammer zu – über die Vorratsdatenspeicherung. Man könnte sagen: Das ist ein guter Anlass; wir haben das diese Woche in verschiedenen Ausschüssen auch getan, weil das Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu jetzt vorliegt. – Aber: Der Anlass für diese Debatte ist ja nicht, dass wir dazu hier eine muntere Selbstbefassung machen wollen – das wird jetzt vielleicht gerade aus dieser Debatte –, sondern dass die Union ganz fix einen Antrag gestrickt hat. Es ist eben schon deutlich geworden – Kollege von Notz hat darauf hingewiesen –: Der Antrag ist nicht sehr dick geraten – er hat zwei Seiten – und ist auch nicht sonderlich ausgegoren. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, ob dieser Antrag die Ernsthaftigkeit, die Sie bei der Debatte einfordern, auch nur ansatzweise widerspiegelt. Wir sprechen deswegen heute auch über die Sicherheit und über den Schutz von Kindern und über Maßnahmen, die der Staat ergreifen kann, um diese zu schützen. Ich glaube, alle Rednerinnen und Redner aus allen Fraktionen haben deutlich gemacht, dass das ein gemeinsames Anliegen ist. Aber – das will ich auch sagen – man muss sich auch einmal den „Track Record“ – schönes neudeutsches Wort – der Union anschauen. Das, was Sie in den letzten 16 Jahren in diesem Bereich erreicht haben, ist wirklich verheerend. Sie sagten: Hätten Sie nicht mit der FDP oder mit der SPD regieren müssen, dann hätten Sie noch viel mehr hinbekommen. – Aber das Wenige, was Sie in dem Bereich machen wollten – schon darüber haben viele die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen –, ist doch alles vor Gerichten gescheitert. Also, es ist doch ziemlich unlogisch, was Sie hier präsentieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Immer wenn wir diese Abwägung haben von Sicherheit und von Freiheit, vom Eingriff in Bürger/-innenrechte und vom Schutz anderer – das ist doch ein ganz wichtiger Punkt; da brauchen Sie doch nicht so zu brüllen –, dann setzt das immer auch Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diesen Staat voraus. Wenn Sie – Stichwort „Ihre Bilanz“ – Leute wie einen Hans-Georg Maaßen in wichtige Funktionen setzen, die damit an einer ganz sensiblen Stelle von Sicherheit und Bürgerrechten sind, dann müssen Sie sich doch nicht wundern, dass niemand mehr Vertrauen in Sie hat bei diesem Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein Fakt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber mir ist vor allem eins wichtig: Wenn man sich die Fakten anschaut, muss man an die vorderste Stelle – das war ja auch Inhalt Ihrer Anfrage an das Bundesinnenministerium, das für Transparenz gesorgt hat – einen großen Dank an alle Ermittlerinnen und Ermittler setzen. Denn das Bundeskriminalamt und die Ermittlerinnen und Ermittler haben in den letzten Jahren die Feststellung von IP‑Adressen von Nutzerinnen und Nutzern Jahr für Jahr nach oben getrieben; 96,5 Prozent waren es im letzten Jahr. Deswegen sage ich ganz klar: Herzlichen Dank für die harte Arbeit, die dort geleistet wurde! Das ist die Situation, die wir aktuell haben. Da können Sie noch so viel brüllen. Das sind die Zahlen, die Sie angefordert haben. Die müsste man natürlich auch mal verstehen; das würde bei der ganzen Geschichte helfen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs – wir hadern ja alle immer mal mit höchstrichterlicher Rechtsprechung – müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es hilft nicht, darüber Krokodilstränen zu vergießen. Wir haben jetzt vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof einen ganz klaren Rahmen, in dem wir arbeiten müssen. Erster Punkt ist: Die Vorratsdatenspeicherung, wie Sie sie immer haben wollten, ist weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar. Die Alternativen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aufzeigt, haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen bereits in ihrem Koalitionsvertrag aufgeführt – Natürlich. Das Thema „Quick Freeze“, Herr Kollege, hat ja sogar der EuGH aufgegriffen, auch wenn er es so nicht genannt hat. Aber es ist ganz klar: Das ist dadrin. Das werden wir umsetzen. Das ist ein wirksames Instrument, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich lese Ihnen auch gern noch mal vor, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: – nicht anlasslos – Zu dieser von Ihnen so aufgeregt geführten Diskussion kann ich nur sagen: Ich hätte mir einen Quick Freeze für Ihren Antrag gewünscht. Das hätte vielleicht geholfen. – Nein, Herr Kollege. Arrogant ist es, zwei, drei Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mir nichts, dir nichts einen kleinen Quick-and-Dirty-Antrag hier einzubringen, um genau diese Debatte, die jetzt hier läuft, zu provozieren. Sie haben kein Interesse an einer pragmatischen Lösung. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich sehr dankbar dafür, dass Minister Buschmann und Ministerin Faeser einen Vorschlag vorlegen werden, der europarechtskonform ist und deswegen den Kampf gegen Kindesmissbrauch endlich voranbringen und uns nicht weitere 16 Jahre behindern wird wie Ihre Arbeit. Herzlichen Dank.