Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU/CSU-Fraktion! Uns eint das Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt effektiv schützen zu wollen. Dann hört es aber leider auch schon auf. Schade, dass Herr Merz bei dieser wichtigen Debatte zu diesem wichtigen Thema lieber in der letzten Reihe sitzt und sich unterhält. Dass Sie in Ihrem Antrag immer noch von „kinderpornografischem Material“ sprechen, zeigt: Sie haben sich ganz offensichtlich trotz einer 15‑jährigen Debatte nicht eingehend mit der Thematik beschäftigt. Diese Begrifflichkeit wird aus guten Gründen seit Jahren nicht mehr verwendet. In der Fachwelt spricht man schon lange von „Darstellung sexualisierter Gewalt“. Auch sonst hinken Sie der Zeit meilenweit hinterher; denn anstatt die Ideen voranzubringen, wie wir gesamtgesellschaftlich Kinder online wie offline vor sexualisierter Gewalt schützen können, verfolgen Sie immer noch die längst überholte Vorratsdatenspeicherung, jetzt in Form der IP‑Adressen, die mit geltendem Grundrecht schlicht unvereinbar ist. Sie rennen immer gegen die gleiche verfassungsrechtliche Wand. Ich habe dafür keinerlei Verständnis; denn das ist eine Scheindebatte, die auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird und in dieser Form niemandem hilft. Sie lenkt davon ab, dass wir endlich zielgerichtete Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahren brauchen. Dabei geht es mit der CDU durchaus auch anders. Das zeigen Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein. Dort wird auf eineinhalb Seiten des Koalitionsvertrages dezidiert beschrieben, mit welchen Maßnahmen Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden können. Das schwarz-grüne Bündnis hat keine Sekunde auf die unnütze Vorratsdatenspeicherung und die Speicherung der IP‑Adressen verschwendet. Stattdessen haben wir uns gemeinsam sehr klar und gerade mit Blick auf die Darstellung sexualisierter Gewalt an Kindern für tatsächlich effektive Instrumente zur Strafverfolgung ausgesprochen, zum Beispiel durch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Für dieses Verfahren spricht sich übrigens auch der Deutsche Kinderschutzbund aus. Ich habe es in meiner letzten Rede zu diesem Thema schon erklärt, aber ich wiederhole es gerne noch mal: Wir müssen den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern umfassend betrachten. Das tun wir als Ampelkoalition. Unser gemeinsames Ziel müsste es doch sein, dass möglichst keine Taten passieren. Aber zu Prävention und Aufarbeitung steht kein Wort in Ihrem Antrag. Dabei geht es darum, wie wir die Kooperation von allen für den Kinderschutz wichtigen Institutionen voranbringen können, wie wir funktionierende Schutzkonzepte in allen Bereichen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, etablieren, wie wir alle Menschen für das Thema und die Gewalt, die Kindern und Jugendlichen angetan wird, sensibilisieren und wie wir die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der unabhängigen Aufarbeitungskommissionen stärken können. Arbeiten Sie dabei endlich mit uns zusammen. Wenn ich noch eine Anmerkung zum aktuellen Haushaltsentwurf loswerden darf: Wenn Sie ganz konkret etwas tun möchten, reden Sie mit Ihren Haushältern. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat eine wegweisende Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne erarbeitet. Die Mittel dafür sind im kommenden Haushalt noch nicht abgesichert. Hier können wir als Parlamentarier/-innen Akzente setzen, die im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern wirklich wirksam sind. Vielen Dank.