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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: Der Kampf gegen die Coronapandemie stellte Anfang 2020 Regierungen weltweit vor bislang nicht gekannte Herausforderungen. Der Virus breitete sich rasant aus, und die Auswirkungen waren nicht absehbar. Es galt, Kontakte zu unterbinden, um die Ausbreitung zu verlangsamen bzw. zu stoppen. Für ein paar Wochen stand somit das Land faktisch still. Das bewahrte viele Menschen vor Erkrankungen. Aber natürlich hatten die Eindämmungsmaßnahmen auch negative Konsequenzen für die Gesellschaft und die Wirtschaft.
Zur Stabilisierung der Wirtschaft mussten unter hohem Zeitdruck und hoher Unsicherheit wichtige Entscheidungen getroffen werden. Die Bundesregierung reagierte zusammen mit den Bundesländern schnell und umfänglich. Es gab einen Strauß an Maßnahmen, mit denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige unterstützt wurden. Dazu gehörten unter anderem die Coronahilfen, Kredite, Bürgschaften, steuerliche Maßnahmen, das ausgeweitete Kurzarbeitergeld, der Härtefallfonds, die Möglichkeit der staatlichen Beteiligung und ein umfangreiches Konjunkturprogramm.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zudem wurde über weitere Maßnahmen wie die Mehrwertsteuersenkung die Binnennachfrage gestärkt. Ziel war es, schnell und unbürokratisch Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu helfen und einen Wiederanlauf der Wirtschaft zu gewährleisten. Umsatzrückgänge wurden abgefedert, Arbeitsplätze erhalten und die Zahl der Insolvenzen reduziert.
Von März 2020 bis heute hat die SPD-Bundestagsfraktion mit sehr, sehr vielen unterschiedlichen Unternehmen gesprochen. Im Nachhinein haben wir in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium bestehende Programme entsprechend weiterentwickelt, sodass mehr Unternehmen in höherem Maße Hilfen erhielten. Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Deutschland gut durch diese Krise gekommen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für kleinere Unternehmen und Soloselbstständige, die oftmals weniger Reserven haben, wurde die Coronasoforthilfe konzipiert: Zuschüsse bis 9 000 bzw. 15 000 Euro für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen. Allein für dieses Programm wurden 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Um Zeit zu sparen und bestehende Strukturen zu nutzen, erfolgte die Abwicklung über die Länder. Das Ganze lief in Rekordzeit. Im März wurde das Programm im Kabinett beschlossen, und schon eine Woche später wurden den Ländern die Mittel zur Verfügung gestellt.
Bei der Ausgestaltung hatten die Länder einen Ermessensspielraum, den sie unterschiedlich nutzten. So bewilligten einige die Anträge ohne größere Prüfung, andere prüften umfangreicher. Gleiches zeigte sich bei der Schlussabrechnung. Der Bund hatte Stichproben für die Prüfung der Anträge im Nachhinein vorgesehen. Schließlich, meine Damen und Herren, geht es hier um Steuergelder. Einige Bundesländer haben sich jedoch entschieden, vollumfänglich zu prüfen. Dafür gab es Gründe, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Aber dies liegt auch in ihrer Entscheidungshoheit. Der Bund kann hier nicht im Nachhinein eingreifen. Erstens liegt die Verantwortung bei den Ländern, und zweitens sind die Prozesse sehr komplex. Aber vor allem funktionieren nachträgliche Änderungen nicht, weil gerade diese Ungleichbehandlungen nach sich ziehen würden. So gibt es Personen, die aufgrund der Anforderung keine Anträge gestellt haben, oder andere, die bereits Gelder zurückgezahlt haben.
Der Bund hat in jedem Fall nach den Soforthilfen sofort Konsequenzen gezogen und die weiteren Unterstützungsprogramme wie die Überbrückungshilfe I bis IV zentral über eine Plattform laufen lassen. So ist gesichert, dass gleiche Regelungen für alle gelten.
Den AfD-Antrag lehnen wir ab. Es ist nicht möglich, auf der einen Seite Schnelligkeit und Bürokratieabbau zu fordern, auf der anderen Seite jedes Detail regeln zu wollen. Die einzige Möglichkeit, die Ihnen vielleicht vorschwebt, wäre, das Geld großzügig an alle zu verteilen. Aber auch das geht nicht; denn wir sind verpflichtet, Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, aber gleichzeitig verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen. Und das tun wir.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich erteile das Wort dem Kollegen Tilman Kuban, CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)