Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber reden wir heute Nachmittag? Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2023 für die Müllverbrennung in Deutschland eine CO2-Abgabe eingeführt wird. Die Folge wird sein: Die Müllgebühren in Deutschland werden im nächsten Jahr steigen. Das Geld, das die Menschen und die Unternehmen zusätzlich zahlen müssen, soll an den Bund gehen. Der Bund plant im ersten Jahr 900 Millionen Euro Mehreinnahmen ein, und dies in den Folgejahren steigend. Fünf Punkte dazu: Erstens. Deutschland ist im Moment in einer Krise. Wir haben ein massives Problem mit steigenden Preisen, mit der Inflation. Diese Inflation setzt den Menschen und den Unternehmen im Moment zu. Es wäre in dieser Situation die Aufgabe des Staates, die Menschen und die Unternehmen zu unterstützen, zu entlasten, die Inflation zu bekämpfen. Und was schlagen Sie mit diesem Gesetz vor? Sie schlagen das Gegenteil vor, nämlich die Menschen zusätzlich zu belasten. Mit diesem Gesetz wird die Inflation nicht bekämpft, sondern sie wird weiter angeheizt. Deswegen beim besten Willen: Dieses Gesetz passt schlicht und ergreifend nicht in diese Zeit. Ein zweiter Punkt. Es ist ja überhaupt keine Frage, dass es notwendig ist, beim Klimaschutz voranzukommen. Und es ist überhaupt keine Frage, dass es grundsätzlich richtig ist, dass CO2 einen Preis bekommt. Aber so wie es in diesem Gesetz vorgeschlagen ist, wird die CO2-Bepreisung gar keine Lenkungswirkung entfalten, und es ist mehr als fraglich, ob über diesen Mechanismus überhaupt Abfälle eingespart werden. Wenn man dies erreichen will, dann wäre es vielmehr wichtig, dass man am Anfang der Kette ansetzt, bei den Herstellern, dass man dort Anreize setzt, dass Produkte von vornherein so gestaltet werden, dass am Ende möglichst wenig Abfälle entstehen und, wenn sie entstehen, davon möglichst viel und umfassend recycelt werden kann. Ein dritter Punkt. Wenn ein CO2-Preis eingeführt wird – darauf hat der Sachverständigenrat vor Kurzem noch einmal deutlich hingewiesen –, dann braucht es gleichzeitig einen Rückerstattungsmechanismus. Denn es ist klar: Die CO2-Bepreisung muss einhergehen mit einer gleichzeitigen Entlastung. Die CO2-Bepreisung darf eben nicht zu einem reinen Einnahmeinstrument des Staates werden, sondern sie soll ein Lenkungsinstrument sein. In diesem Gesetz fehlt dieser Rückerstattungsmechanismus. So wie es hier vorgesehen ist, wird die CO2-Abgabe für die Müllverbrennung ein reines Einnahmeinstrument des Staates. Ein vierter Punkt, der die Sache, finde ich, noch kritischer macht. Durch dieses Gesetz entsteht eine soziale Schieflage. Es ist doch völlig klar: Steigende Müllgebühren belasten Bezieher kleiner Einkommen verhältnismäßig viel stärker als die höherer Einkommen. Auch darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Fünfter und letzter Punkt. Es ist zu befürchten – das sagen ja viele Fachleute, die sich mit dieser Thematik beschäftigen –, dass, wenn Deutschland an dieser Stelle jetzt einen nationalen Alleingang macht – und das wäre ein nationaler Sonderweg –, Abfälle in andere Länder exportiert werden; Länder, die teilweise laxere Umweltstandards als wir in Deutschland haben, Länder, die niedrigere Verbrennungspreise als wir in Deutschland haben. Mitunter wird in anderen Ländern Abfall sogar noch deponiert. Wenn dieser Effekt einträte, wenn also das Gesetz dazu führte, dass Abfälle teilweise exportiert werden, dann könnte es unterm Strich nicht nur keine Lenkungswirkung entfalten, sondern sogar zu einem Rückschritt im Klimaschutz führen, das heißt zu mehr Emissionen als heute. Und das kann einfach nicht gewünscht sein. Meine Damen und Herren, es ist zu befürchten, dass dieses Gesetz, so wie es jetzt vorgelegt wird, zu einem reinen Einnahmeinstrument des Staates wird. Das passt nicht in die Zeit. Die Lenkungswirkung ist mehr als fraglich. Wenn es schlecht läuft, könnte es mit Blick auf den Klimaschutz sogar kontraproduktiv sein. Deswegen ist meine eindringliche Bitte: Nehmen Sie diese Argumente ernst, und überprüfen Sie dieses Gesetzesvorhaben. Herzlichen Dank.