- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – Gewalt gegen Frauen, das ist der Inhalt der Istanbul-Konvention. Jeder Mensch auf der Welt ist gegen Gewalt an Frauen. Aber nicht jeder Mensch auf der Welt weiß möglicherweise, was mit „Frau“ gemeint ist, und danach frage ich. Im erläuternden Bericht zu der Konvention stehen zweierlei Dinge. Zunächst steht hier:
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Übereinkommen basiert der Begriff „Geschlecht“ auf den beiden Geschlechtern – männlich und weiblich ...
„Mann“ und „Frau“ steht im erläuternden Teil des Berichtes. – Im Widerspruch dazu steht später:
Im Sinne dieser Definition wurde der Begriff „Geschlecht“ nicht als Synonym der in diesem Übereinkommen verwendeten Begriffe „Frauen“ und „Männer“ gedacht.
Insofern ist die Konvention hier erklärungsbedürftig.
Meine Frage ist: Welche Interpretation der Definition von „Frau“ legen Sie der Konvention zugrunde?
Wie peinlich kann man eigentlich noch sein?)
Eins: das biologische Geschlecht, Chromosomen XX? Zwei: die juristische Definition, so wie es in Deutschland aktuell rechtlich der Fall ist – der Staat kann das anders regeln -? Oder drei: „Jeder entscheidet, wie er es gerne möchte – so wie das in Deutschland, auf jeden Fall hier im Hause, praktiziert wird –; jeder kann sein Geschlecht selbst bestimmen, und wenn man das nicht anerkennt, gibt es einen Rieseneklat“? – Eins, zwei oder drei?
Sie müssen sich entscheiden!)