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Sie haben recht: Die Istanbul-Konvention ist ganz entscheidend, nicht nur, um auf das Thema aufmerksam zu machen, sondern auch, um den Schutz in allen Staaten zu verankern, die sie unterzeichnet haben. Deutschland ist ebenfalls ein Unterzeichnerland. Aber auch bei uns gibt es noch das eine oder andere zusätzlich umzusetzen.
Die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte lief ja schon etwas länger. Es ist jetzt alles gut vorbereitet. Die zwei Berichterstattungsstellen, zum einen für das Thema „geschlechtsspezifische Gewalt“, zum anderen für den Menschenhandel, werden aktuell eingerichtet, sodass all diejenigen, die davon betroffen sind, sich an diese Stellen wenden können. Damit werden wir eine noch bessere Datengrundlage haben, aber vor allen Dingen auch konkret Abhilfe schaffen können.
Darüber hinaus erarbeitet mein Haus – das ist auch im Koalitionsvertrag verankert – eine bundesgesetzliche Regelung zur Absicherung des Schutzes vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Unter anderem im November wird es den Runden Tisch mit den Ländern, aber auch mit den entsprechenden Fachverbänden dazu geben, damit wir bei den gesetzlichen Regelungen endlich einen großen Schritt vorankommen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Erik von Malottki [SPD])
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