Ich habe schon darauf hingewiesen: Ich greife dieser Arbeit der Sachverständigenkommission nicht vor. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Regelung im Strafgesetzbuch keine gute ist, weil mit dieser Regelung Frauen stigmatisiert und kriminalisiert werden. Deswegen glaube ich, dass es im Jahr 2022 sinnvoll ist, das im Rahmen einer Sachverständigenkommission zu erörtern und gegebenenfalls zu anderen Regelungen zu kommen. Ich finde, das hat im Strafgesetzbuch eigentlich nichts zu suchen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)