Ich fange mit der ersten Frage an. Wenn sich hier im Deutschen Bundestag eine Mehrheit findet, das unter entsprechenden Bedingungen zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen, dann ist es meines Wissens nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat und würde damit dann überall in Deutschland gelten. Zur Expertenkommission. Wir haben im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer solchen Kommission miteinander vereinbart; darauf haben Sie richtigerweise hingewiesen. Wir sind da auch schon sehr, sehr weit. Wir sind uns über den Arbeitsauftrag dieser Kommission schon weitgehend einig. Sie wissen, er hat zwei Komponenten: Zum einen geht es darum, zu überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. Auf der anderen Seite geht es eben auch um das Thema „Leihmutterschaft und Eizellspende“. Wir sind in den Schlussberatungen, und ich bin auch sehr zuversichtlich, dass ich Ihnen in Kürze die entsprechende Kommission vorstellen kann, die eine Sachverständigenkommission sein wird.