- Bundestagsanalysen
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Gehsteigbelästigung ist leider kein neues Phänomen. Aus meiner Sicht hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, das bundesweit einheitlich klar zu regeln, weil es noch Unsicherheiten gibt und gab hinsichtlich der Anwendung – in welcher Situation –, insbesondere auch im Verhältnis zum Demonstrationsrecht. Deswegen, finde ich, ist es einfach angezeigt, diese Klarheit zu schaffen, indem wir Gehsteigbelästigung als Ordnungswidrigkeit einstufen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Gyde Jensen [FDP])
Die nächste Frage zum gleichen Thema stellt die Kollegin Katja Mast aus der SPD-Fraktion.