- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – Können Sie vielleicht einmal beschreiben, inwieweit Frauen gehindert werden, eine Beratungsstelle aufzusuchen, wenn sie am Bordstein angesprochen werden, um auf irgendetwas hingewiesen zu werden? Insoweit wird das Reden mit einer Frau, die einen bestimmten Ort aufsuchen will, kriminalisiert. Können Sie einmal beschreiben, ob und inwieweit man das überhaupt unter Ordnungswidrigkeit erfassen kann oder ob das ein ganz normaler Vorgang ist – jemand spricht jemand anderen an –, der sich jeden Tag millionenfach auf der Straße ereignet?
Das machen Leute einfach so, jemanden einfach ansprechen?
Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was Sie normal finden!)