- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es ist eben juristisch nicht alles geklärt. Darauf wurde ja gerade schon hingewiesen. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen sowohl der Justizminister als auch der Innenminister. Vor allen Dingen geht es ja darum, wie man es einstuft. Ja, ich bin der Meinung, dass Bildaufnahmen von Kindesmissbrauch schwere Verbrechen sind. In dem Zusammenhang muss man doch noch mal prüfen, wie man insgesamt damit umgeht. Aber es geht ja nicht einfach nur so um die Speicherung von IP‑Adressen; es geht in dem Zusammenhang um den ganzen Reigen. Für mich ist klar: Eine Kontrolle privater Chats darf es nicht geben.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Ich gehe davon aus, dass es zum Thema „Kinderschutz und IP‑Adressen“ keine Nachfrage mehr gibt. Oder? – Noch mal Herr de Vries. Sie hatten eigentlich schon gefragt.